Beschlussvorlage - BV/0099/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebotes in Kindertagesstätten gem. § 24 a SGB VIII (KJHG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.05.2005
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Beschlussvorschlag:
Für das Kindergartenjahr 2005/2006 hat die Bedarfsplanung
ergeben, dass das erforderliche Förderangebot an Betreuungsplätzen für Kinder
unter 3 Jahre und im schulpflichtigen Alter gewährleistet werden kann. Die
Verwaltung schlägt daher vor, die Festlegung eines Stufenplanes für den
Übergangszeitraum zum nächsten Jahr erneut zu prüfen.
Sachverhalt:
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet den
Jugendhilfeträger zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter. Das Gesetz sieht zudem
eine Übergangsregelung zur Schaffung dieses Angebotes vor, die den
Jugendhilfeträger verpflichtet, jährliche Ausbaustufen festzulegen.
Zum 01.04.05 ist eine zusätzliche Teilzeitstelle im
Fachdienst 40 – Tagesbetreuung, Schulangelegenheiten - zur Koordination
des Tagesbetreuungsangebotes für unter Dreijährige eingerichtet worden.
Für das Kindergartenjahr 2005/2006 hat die Verwaltung den
Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wie folgt ermittelt:
Etwa 120 Eltern haben im Laufe der letzten Monate einen
Bedarf auf einen Tagesbetreuungsplatz für ihr unter 3-jähriges Kind angemeldet.
Eine aktuelle Abfrage ergab jedoch, dass derzeit nur ca. 40 Eltern ein
Betreuungsangebot zum 01.08.05 wünschen und auch die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllen. Die übrigen sind nicht erwerbstätig oder haben im
privaten Umfeld andere Betreuungsmöglichkeiten gefunden. Entgegen den
Erwartungen ist zudem festzustellen, dass derzeit noch keine erhöhte Nachfrage
durch die Hartz IV-Gesetzgebung zu verzeichnen ist.
Ein Teil der Kinder wird in zwei bereits vorgehaltenen
Krippengruppen im Gertrud-Kock-Haus und in der Einrichtung „Die kleinen
Strolche“ aufgenommen. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit der Celler
Heimstiftung voraussichtlich für 10 Kinder eine zusätzliche Krippengruppe im
Tortenstück eingerichtet. Die Verwaltung prüft derzeit auch die Umwandlung
einer Kindergartengruppe in eine
altersgemischte Familiengruppe in der Kindertagesstätte im Neustädter Holz.
Die Koordinierungsstelle wird auch nach Beginn des
Kindergartenjahres die Anfragen der Eltern bündeln und in Absprache mit den
städtischen Kindertagesstättenleitungen und den freien Trägern adäquate
Betreuungsmöglichkeiten vermitteln. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet sind
gehalten, Veränderungen in der Belegung, die sich im laufenden Kindergartenjahr
ergeben, an die Koordinierungsstelle zu melden.
Fazit:
Zum 01.08.2005 werden voraussichtlich 97 Kinder unter 3
Jahren in Kindertagesstätten betreut. Darüber hinaus stehen Angebote im
Tagespflegebereich zur Verfügung. Durch die zusätzlich geschaffenen
Krippenplätze wird die Stadt Celle dem Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für
das kommende Kindergartenjahr gerecht. Die Entwicklung des Bedarfs wird
aufgrund der engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs.3 SGB VIII
(Erwerbstätigkeit u. a.) in höchstem Maße abhängig von der Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt sein. Der permanente Abgleich von Angebot und Nachfrage ermöglicht
es der Verwaltung, flexibel zu reagieren und ein dem Bedarf entsprechendes
Angebot vorzuhalten.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist das Angebot an
Hortplätzen ausreichend. Von den im Stadtgebiet vorhandenen 196 Hortplätzen
sind zum 01.08.05 voraussichtlich 163 Plätze belegt.
