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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0099/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für das Kindergartenjahr 2005/2006 hat die Bedarfsplanung ergeben, dass das erforderliche Förderangebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre und im schulpflichtigen Alter gewährleistet werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Festlegung eines Stufenplanes für den Übergangszeitraum zum nächsten Jahr erneut zu prüfen.

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Sachverhalt:

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet den Jugendhilfeträger zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter. Das Gesetz sieht zudem eine Übergangsregelung zur Schaffung dieses Angebotes vor, die den Jugendhilfeträger verpflichtet, jährliche Ausbaustufen festzulegen.

Zum 01.04.05 ist eine zusätzliche Teilzeitstelle im Fachdienst 40 – Tagesbetreuung, Schulangelegenheiten - zur Koordination des Tagesbetreuungsangebotes für unter Dreijährige eingerichtet worden.

 

Für das Kindergartenjahr 2005/2006 hat die Verwaltung den Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wie folgt ermittelt:

Etwa 120 Eltern haben im Laufe der letzten Monate einen Bedarf auf einen Tagesbetreuungsplatz für ihr unter 3-jähriges Kind angemeldet. Eine aktuelle Abfrage ergab jedoch, dass derzeit nur ca. 40 Eltern ein Betreuungsangebot zum 01.08.05 wünschen und auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die übrigen sind nicht erwerbstätig oder haben im privaten Umfeld andere Betreuungsmöglichkeiten gefunden. Entgegen den Erwartungen ist zudem festzustellen, dass derzeit noch keine erhöhte Nachfrage durch die Hartz IV-Gesetzgebung zu verzeichnen ist.

 

Ein Teil der Kinder wird in zwei bereits vorgehaltenen Krippengruppen im Gertrud-Kock-Haus und in der Einrichtung „Die kleinen Strolche“ aufgenommen. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit der Celler Heimstiftung voraussichtlich für 10 Kinder eine zusätzliche Krippengruppe im Tortenstück eingerichtet. Die Verwaltung prüft derzeit auch die Umwandlung einer  Kindergartengruppe in eine altersgemischte Familiengruppe in der Kindertagesstätte im Neustädter Holz.

Die Koordinierungsstelle wird auch nach Beginn des Kindergartenjahres die Anfragen der Eltern bündeln und in Absprache mit den städtischen Kindertagesstättenleitungen und den freien Trägern adäquate Betreuungsmöglichkeiten vermitteln. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet sind gehalten, Veränderungen in der Belegung, die sich im laufenden Kindergartenjahr ergeben, an die Koordinierungsstelle zu melden.

 

Fazit:

Zum 01.08.2005 werden voraussichtlich 97 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesstätten betreut. Darüber hinaus stehen Angebote im Tagespflegebereich zur Verfügung. Durch die zusätzlich geschaffenen Krippenplätze wird die Stadt Celle dem Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für das kommende Kindergartenjahr gerecht. Die Entwicklung des Bedarfs wird aufgrund der engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs.3 SGB VIII (Erwerbstätigkeit u. a.) in höchstem Maße abhängig von der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sein. Der permanente Abgleich von Angebot und Nachfrage ermöglicht es der Verwaltung, flexibel zu reagieren und ein dem Bedarf entsprechendes Angebot vorzuhalten.

 

Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist das Angebot an Hortplätzen ausreichend. Von den im Stadtgebiet vorhandenen 196 Hortplätzen sind zum 01.08.05 voraussichtlich 163 Plätze belegt.

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