Beschlussvorlage Ziele - VZ/0433/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit Ablauf des 31.05.2012 endet das Arbeitsverhältnis der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Celle, Frau Brigitte Fischer, sodass eine Nachbesetzung zum 01.06.2012 stattfinden muss.
Nach § 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes haben große selbstständige Städte eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich zu beschäftigen. Als hauptberuflich ist eine Tätigkeit anzusehen, die mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beansprucht.
Die Stelle darf nur mit einer Frau besetzt und aus diesem Grund nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben werden.
Frau Fischer ist derzeit mit 35 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 10 beschäftigt. Davon ist sie fünf Stunden gegen Kostenerstattung für den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle tätig.
Ab dem 01.06.2012 wird diese Aufgabe entsprechend der Verbandssatzung für die nächsten sechs Jahre von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Celle übernommen. Dieser Zeitanteil würde damit frei werden.
Frau Fischer wird unterstützt durch eine Sekretariatskraft mit 20 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 6. Diese Stelle ist zurzeit nicht der Gleichstellungsbeauftragten direkt zugeordnet, sondern wird aus dem Verfügungsbestand bedient.
Das Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten ist in den letzten Jahren durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten ständig gewachsen. Zahlreiche externe Arbeitskreise zu Gleichstellungs- und integrativen Themenfeldern, der Ausbau der Stadt Celle zum Frauenort (Eléonoretag) sowie auch die Beteiligung an Projekten der EU-Förderung erfordern einen hohen Zeitanteil. Zudem gibt es verwaltungsintern Überlegungen, die Aufgabe Inklusion dieser Stelle auf Dauer zuzuweisen. Frau Fischer hat sich dem Thema bereits gewidmet.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, zukünftig eine Vollzeitstelle für ihre Aufgabe auszuweisen. Weiterhin sollte eine zweite Vollzeitstelle für Sekretariatsaufgaben direkt dem Büro der Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet werden.
Der Umfang der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist von den jeweiligen Erwartungen des Rates abhängig. Der vom Gesetzgeber gezogene Mindestrahmen ermöglicht deshalb lediglich das Pflichtprogramm. Aus Sicht der Verwaltung gibt es bezüglich der Gender-Thematik weiterhin beachtliche Handlungsfelder. Auch aus dem Blickwinkel der Demografie heraus muss insbesondere der Förderung der Beschäftigung von Frauen zur Stärkung des Arbeitsmarktes Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Neuausrichtung in der Inklusionspolitik erfordert darüber hinaus weitere Ressourcen.
Die zukünftige Ausrichtung der Aufgabe Gleichstellung ist mit verschiedenen Konsequenzen verbunden:
1. Kapazitäten und Kosten
Hier sind verschiedene Varianten denkbar:
Varianten | Personalausstattung | Personalkosten KGSt jährlich | weniger/ mehr |
|---|---|---|---|
1. Gesetzliche Mindestanforderung | Gleichstellungsbeauftragte 19,50 Std. EG 10
| 30.450 | - 38.150 |
2. Derzeitige Ausstattung | Gleichstellungsbeauftragte 35 Std. EG 10 (davon werden 5 Std. vom ZAC erstattet-Betrag netto) Sekretariat 20 Std. EG 6
| 46.800
21.800 68.600 | 0 |
3. Ausstattung nach Abgabe der Betreuung des ZAC | Gleichstellungsbeauftragte 30 Std. EG 11 Sekretariat 20 Std. EG 6
| 46800
21.800 68.600 | 0 |
4. Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten für zukünftige Ausrichtung einschl. der Aufgabe Inklusion | Gleichstellungsbeauftragte 39 Std. EG 11 Sekretariat 39 Std. EG 6
| 67.400
42.600 110.000 | 41.400 |
Untervarianten ergeben sich über die Ausgestaltung des künftigen Sekretariats (Streichung - anteilig - voll).
2. Qualifikation (Aus- und Fortbildung, Erfahrungswissen)
BERUFENET[i] führt zu der Funktion aus: Um hauptberuflich als Gleichstellungsbeauftragte tätig zu sein, wird üblicherweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium erwartet, vorzugsweise im sozialwissenschaftlichen Bereich - z. B. der Soziologie, Pädagogik oder Rechtswissenschaften.
Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen geht ebenfalls davon aus, dass diese Querschnittsaufgabe nur von einer Frau übernommen werden kann, die die Kompetenzen durch eine Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung erworben hat oder gleichwertige Fähigkeiten oder Erfahrungen nachweisen kann. Berufserfahrung, Schlüsselqualifikationen, Erfahrungen in der aktiven Frauenarbeit und Methodenkompetenz gelten als weitere Voraussetzungen. Eine Verwaltungsausbildung ist von Vorteil, allerdings nur in Verbindung mit den o. g. Qualifikationen.
Vergleich Landkreis Celle:
Gleichstellungsbeauftragte 29,60 Wochenstunden (EG 11) mit Hochschulausbildung
Sekretariat 29,25 Wochenstunden (EG 6).
Um einen großen Kreis von Bewerberinnen anzusprechen, sollte die Stelle in der Celleschen Zeitung und in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (erweitert) ausgeschrieben werden. Hierfür entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 7.000 . Nach Durchführung des Auswahlverfahrens entscheidet der Rat über die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten.
[i] Arbeitshilfe der Arbeitsverwaltung zur Bestimmung von Anforderungen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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