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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0439/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Vorgriff auf den 2. Nachtragsstellenplan 2011/2012 wird beschlossen, den 0,50-kw-Vermerk auf der Stelle 20000130 aufzuheben.

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Sachverhalt:

Die Stelle Koordination Vollstreckung im Fachdienst Finanzwirtschaft wurde im Jahr 2008 im Zuge der Haushaltskonsolidierung mit einem 0,50-kw-Vermerk (Haushaltsvermerk: künftig wegfallend) versehen. Sie ist aktuell in der Besoldungsgruppe A 11 ausgewiesen, jedoch nach Besoldungsgruppe A 10/EG 10 bewertet. Ein entsprechender ku-Vermerk (Haushaltsvermerk: künftig umzuwandeln) wurde nach der Bewertung deshalb bereits zum Stellenplan 2007 beschlossen.

 

Nachdem der Stelleninhaber (Vollzeit) im Mai 2011 in den Ruhestand versetzt worden ist, wurde diese Tätigkeit übergangsweise einem anderen Beamten (Vollzeit) übertragen. Für das Jahr 2012 wird jetzt eine dauerhafte Lösung angestrebt. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung des 0,50-kw-Vermerkes für die Vollstreckungsaufgaben dann nur noch mit einer halben Stelle nicht zu vertreten ist. Entgegen der damaligen Einschätzung hat sich der Arbeitsumfang erhöht. Ursächlich dafür sind u. a. die gestiegenen Fallzahlen bei den Privatinsolvenzen und mehr titulierte Forderungen beim Kindesunterhalt gegenüber Unterhaltspflichtigen (Unterhaltsvorschuss). Ein gutes Forderungsmanagement zeichnet sich u. a. durch die zeitnahe Vollstreckung offener Forderungen aus.

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Finanzielle Aufwendungen:

Die Verwaltung sieht keine Alternative zur Vollzeitstelle bzw. kann keine Einsparung an anderer Stelle gewährleisten.

 

KGSt - Jahreskosten bisher

68.100 €

KGSt - Jahreskosten bei Umsetzung des Haushaltsvermerkes ku/kw

30.400 €

KGSt - Jahreskosten bei Umsetzung des Verwaltungsvorschlags

60.800 €

 

Bei der Kostensteigerung muss berücksichtigt, werden, dass ein unzureichendes Forderungsmanagement schnell den vorgenannten Betrag über Mindereinahmen übertreffen kann.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den kw-Vermerk aufzuheben und die vorgenannte Stelle (weiterhin) als Vollzeitstelle in der Besoldungsgruppe A 10 / EG 11 zu besetzen.

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