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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0452/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Aktuelle Strategien des Grunderwerbs

 

Gegenwärtig ist es sehr schwer, landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben, die mittel- oder langfristig als Flächen für Wohn- oder Gewerbebauland oder für Verkehrsflächen in Betracht kommen. Der Eigenbedarf der Landwirte an ihren Flächen hat in der jüngeren Vergangenheit wieder zugenommen. Zudem wäre der Ankauf in bestimmten Lagen ebenso wie die Auflösung von Pachtverträgen für einzelne Betriebe existenzgefährdend.

 

Diese Situation spiegelt sich übrigens auch im Grundstücksverkehrsausschuss wider. Es werden kaum Kaufverträge über landwirtschaftliche Flächen vorgelegt. Und wenn Flächen verkauft werden, geschieht das zumeist unter Landwirten oder Familienangehörigen.

 

In den vergangenen Jahren wurden viele Flächen für den Hochwasserschutz und den Bau der Ostumgehung von der Stadt Celle erworben, so dass weitere Flächen, insbesondere Ackerland oder Grünland, zu adäquaten Preisen zurzeit kaum auf dem Grundstücksmarkt angeboten werden.

 

Dementsprechend erhält die Stadt Celle momentan fast nur Angebote über ökologisch bereits hochwertige Flächen, die von den Eigentümern selbst nicht bzw. kaum genutzt werden können.

Leider lassen sich diese Flächen im Sinne der Kompensation oft nur noch geringfügig aufwerten, so dass sie für die Stadt nicht wirklich interessant sind. Hinzu kommt, dass die Preisvorstellungen der Anbieter häufig deutlich über den aktuellen Bodenrichtwerten liegen.

 

Da absehbar kein dringender Flächenbedarf z.B. zur Ausweisung weiterer Wohn- oder Gewerbegebiete besteht, verzichtet der Liegenschaftsbereich im FD 80 auf den Ankauf von Flächen zu Preisen deutlich über dem aktuellen örtlichen Bodenrichtwert. Erwartungshaltungen interessierter Verkäufer, deutlich höhere Verkaufspreise erzielen zu wollen, werden nicht unterstützt.

 

Die aktuelle Einkaufstaktik besteht vielmehr darin, Flächen, die der Stadt angeboten wurden, auf ihre Nutzbarkeit für die Belange der Stadt zu prüfen und geeignete Flächen dann zu angemessenen Konditionen zu erwerben.

 

Gegenwärtig liegt der strategische Fokus vor allem im Aufbau eines sog. Ökopools/Ökokontos. Mit Hilfe der im Baugesetzbuch vorgesehenen Instrumente Ökopool und Ökokonto lassen sich bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen durchführen und auf der Habenseite eines Ökokontos gutbuchen. In Zusammenarbeit mit FD 60 und FD 64 wird ein solcher Ökopool aufgebaut, um für kommenden Kompensationsbedarf städtischer flächenwirksamer Maßnahmen gerüstet zu sein.

 

So konnten in 2011 bereits rund 25.000 m² Grünland und Nadelwald günstig angekauft werden, weitere Flächenankäufe stehen kurz vor dem Abschluss.

 

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