Beschlussvorlage Ziele - VZ/0420/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lachte im Gebiet der Stadt Celle- Beschlussfassung des Rates nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2011
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes gehalten, als örtlich zuständige Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet der Lachte im Gebiet der Stadt Celle durch Verordnung festzusetzen.
Zu Einzelheiten wird auf die Verordnung (Anlage 1) mit Übersichtskarte (Anlage 2) und ausführlicher Begründung (Anlage 3) verwiesen.
Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes wurde auf der Grundlage der vom Gewässerkundlichen Landesdienst (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Verden) übergebenen Arbeitskarte, unter Berücksichtigung der Ergebnisse von kleinräumigen Nachvermessungen vorgenommen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist ein Bemessungshochwasser mit 100jährlicher Wiederkehrwahrscheinlichkeit.
Im Rahmen der Verordnung sind auch kleinräumig auf Siedlungsbereiche bezogene Freistellungsregelungen für "Bagatellvorhaben" vorgesehen.
Eine erste Beratung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen und Umwelt erfolgte in der Sitzung am 08.03.2011, TOP 6.
Beim Erlass der Verordnung war eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführen. Hierzu hat der Verordnungsentwurf (Bearbeitungsstand 06.04.2011) mit Begründung im Zeitraum vom 29.04. – 30.05.2011 ausgelegen, Einwendungen konnten bis zum 14.06.2011 erhoben werden.
Parallel wurden den Trägern Öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Darüber hinaus wurde das Überschwemmungsgebiet den Ortsräten Altencelle (Sitzung am 25.05.2011) und Altenhagen / Bostel / Lachtehausen (Sitzung am 06.07.2011) vorgestellt und diese zum Verordnungsentwurf gehört. Hierbei bestand jeweils auch Gelegenheit zu Fragen anwesender Bürgerinnen und Bürger.
Die Erörterung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen erhobenen Einwendungen erfolgte am 06.10.2011.
Eine systematische Übersicht zu den Einwendungsbereichen und deren Behandlung ist beigefügt (s. Anlage 4).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungstermins wurde der Verordnungsentwurf abschließend bearbeitet (s. Anlage 1).
Zuständig für den Beschluss der Verordnung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG der Rat.
Finanzielle Aufwendungen:
Ja:
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für Erstellung von Kartenwerken, Ausfertigung und Bekanntmachung sind Kosten in Höhe von ca. 200 € zu veranschlagen.
Mittelbereitstellung
Teilplan:
In der ErgebnisrechnungTeilhaushalt 3, 561100.4271750
In der Finanzrechnung investiv
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung
in Höhe vonEuro.
Mitzeichnung/Stellungnahme:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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681,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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40,4 kB
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