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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0420/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Lachte im Gebiet der Stadt Celle einschließlich Verordnungskarte und Begründung gemäß den Anlagen 1 bis 3.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Celle ist nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes gehalten, als örtlich zuständige Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet der Lachte im Gebiet der Stadt Celle durch Verordnung festzusetzen.

Zu Einzelheiten wird auf die Verordnung (Anlage 1) mit Übersichtskarte (Anlage 2) und aushrlicher Begründung (Anlage 3) verwiesen.

Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes wurde auf der Grundlage der vom Gewässerkundlichen Landesdienst (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Verden) übergebenen Arbeitskarte, unter Berücksichtigung der Ergebnisse von kleinräumigen Nachvermessungen vorgenommen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist ein Bemessungshochwasser mit 100jährlicher Wiederkehrwahrscheinlichkeit.

Im Rahmen der Verordnung sind auch kleinräumig auf Siedlungsbereiche bezogene Freistellungsregelungen für "Bagatellvorhaben" vorgesehen.

Eine erste Beratung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen und Umwelt erfolgte in der Sitzung am 08.03.2011, TOP 6.

Beim Erlass der Verordnung war eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Vor­schriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführen. Hierzu hat der Verord­nungs­entwurf (Bearbeitungsstand 06.04.2011) mit  Begründung im Zeitraum vom 29.04. 30.05.2011 ausgelegen, Einwendungen konnten bis zum 14.06.2011 erhoben werden.

Parallel wurden den Trägern Öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Darüber hinaus wurde das Überschwemmungsgebiet den Ortsräten Altencelle (Sitzung am 25.05.2011) und Altenhagen / Bostel / Lachtehausen (Sitzung am 06.07.2011) vorgestellt und diese zum Verordnungsentwurf gehört. Hierbei bestand jeweils auch Gelegenheit zu Fragen anwesender Bürgerinnen und Bürger.

Die Erörterung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen erhobenen Einwendungen erfolgte am 06.10.2011.

Eine systematische Übersicht zu den Einwendungsbereichen und deren Behandlung ist beigefügt (s. Anlage 4).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungstermins wurde der Verordnungs­entwurf abschließend bearbeitet (s. Anlage 1).

Zuständig für den Beschluss der Verordnung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG der Rat.

 

 

 

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Finanzielle Aufwendungen:

 

Nein.

 

Ja:

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für Erstellung von Kartenwerken, Ausfertigung und Bekanntmachung sind Kosten in Höhe von ca. 200 € zu veranschlagen.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

In der ErgebnisrechnungTeilhaushalt 3,   561100.4271750

In der Finanzrechnung investiv

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

 

 

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