Beschlussvorlage - BV/0476/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für das Stadtgebiet vom 19.12.1996 in der Fassung vom 15.06.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für das Stadtgebiet mit den beiden beigefügten Lageplänen.
Sachverhalt:
Grundsätzlich ist die Stadt Celle abwasserentsorgungspflichtig und betreibt daher zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (näheres regelt die Abwasserbeseitigungs- satzung). In der daraus resultierenden Konsequenz gilt der Anschluss- und Benutzungszwang für die an das Leitungsnetz angeschlossenen bzw. anschließbaren Grundstücke.
Die weitläufige Ausdehnung des Stadtgebietes bedingt, dass nicht jedes Grundstück an das Kanalnetz angeschlossen werden kann, da der hierfür erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zu den möglichen Gebühren und Beiträgen steht, also schlicht extrem unwirtschaftlich und unverhältnismäßig im Sinne des Allgemeinwohls wäre.
Für diese Fälle, bei denen Abwasser auf Dauer anfällt, sieht die zu ändernde Übertragungssatzung die Möglichkeit vor, Einzelnen bzw. bestimmten Gebieten die Pflicht zur Beseitigung des Abwassers zu übertragen.
Dieser Pflicht wird durch den Bau von Kleinkläranlagen (KKA) durch Dritte (in der Regel durch den Grundstückseigentümer) nachgekommen.
Die Grundstückseigentümer haben die KKA zu bauen und zu unterhalten und in regelmäßigen Abständen den Fäkalschlamm entsorgen zu lassen.
Die Fäkalschlammentsorgung wird gegen Gebühr durch die Stadt vorgenommen, die hierfür entsorgungspflichtig bleibt.
Neben redaktionellen Änderungen und Neustrukturierung der Übertragungssatzung werden einige Grundstücke neu in die Satzung aufgenommen und andere aus der Satzung entlassen. Die Begründung der einzelnen Änderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Für die neu aufzunehmenden Grundstücke „Fritschstraße ohne Nummer“ (Vereinsheim der Jägerschaft des Landkreises Celle) und „Zum Hartsteinwerk 50“ sind zwei Lagepläne im Maßstab 1:15000 und 1:2500 zum besseren Verständnis beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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97,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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141,7 kB
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