Beschlussvorlage - BV/0510/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Ortsbürgermeister/innen in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2011
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Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 2 NKomVG erfüllen die Ortsbürgermeister/innen grundsätzlich Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung; dadurch können Dienstleistungsangebote der Verwaltung bürgernah in den Ortschaften vorgehalten werden. Die Wahrnehmung dieser Hilfsfunktionen (z. B. Ausgabe von Vordrucken und Weiterleitung von Anträgen, Ausstellen von Lebensbescheinigungen) kann jedoch ablehnt werden.
Übernimmt die/der Ortsbürgermeister/in diese Hilfsfunktionen, ist sie/er durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ortsräte der Stadt Celle haben in ihren konstituierenden Sitzungen folgende Mitglieder zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister gewählt:
Ortsrat Altencelle: Ortsbürgermeister Hans Werner Schmidtmann, CDU
Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und
Lachtehausen: Ortsbürgermeisterin Gertud Hachmöller, CDU
Ortsrat Blumlage/Altstadt: Ortsbürgermeisterin Gudrun Jahnke, SPD
Ortsrat Boye: Ortsbürgermeisterin Karin Hogenkamp, CDU
Ortsrat Garßen: Ortsbürgermeister Dr. Michael Bischoff, CDU
Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Hustedt
und Scheuen: Ortsbürgermeister Axel Fuchs, CDU
Ortsrat Hehlentor: Ortsbürgermeisterin Katja Hufschmidt-Bergmann, SPD
Ortsrat Klein Hehlen: Ortsbürgermeister Klaus Didschies, CDU
Ortsrat Neuenhäusen: Ortsbürgermeisterin Eva von Groddeck, SPD
Ortsrat Neustadt / Heese: Ortsbürgermeisterin Antoinette Kämpfert, SPD
Ortsrat Vorwerk: Ortsbürgermeisterin Iris Fiss, SPD
Ortsrat Westercelle: Ortsbürgermeister Reinhold Wilhelms, SPD
Ortsrat Wietzenbruch: Ortsbürgermeisterin Gerda Kohnert, SPD
Die gewählten Ortsbürgermeister/innen haben die Wahrnehmung von Hilfsfunktionen nicht abgelehnt und sind daher für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter zu berufen.
