Beschlussvorlage - BV/0019/12
Grunddaten
- Betreff:
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Fortentwicklung AllerinselAntrag 129/11 der Fraktionen CDU, Unabhängige Bürger für Celle, FDP und WG vom 12.12.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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Sachverhalt:
Mit Antrag Nr. 129/2011 vom 12.12.2011 wurde beantragt, das Zukunftsvorhaben Allerinsel im Bereich des 1. Bauabschnitts (südl. Hafenstraße incl. Haus der Vereine) zügig zu realisieren und über den Fortgang der weiteren Planung für die Bauabschnitte 2 und 3 des Rahmenplans entsprechend den strukturellen und finanziellen Entwicklungen der Stadt gesondert zu entscheiden. Dies insbesondere mit dem Ziel, die Errichtung attraktiven Wohnraums in der Altstadt nicht zu gefährden.
Im Jahr 2008 hat die Stadt Celle basierend auf dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzept ISEK (Ratsbeschluss 12.07.2007) sowie einer gesonderten Begründung zum Gebiet Allerinsel die Aufnahme in die Städtebauförderung Programmkomponente Stadtumbau West für das Jahr 2009 beim Land Niedersachsen beantragt (Ratsbeschluss 29.05.2008). Nach der Aufnahme in 2009 wurden die der Anmeldung zu Grunde liegenden Entwicklungsvorstellungen in einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert, der am 10.06.2010 vom Rat der Stadt Celle beschlossen wurde und eine schrittweise Umsetzung in drei Phasen vorsieht. Die Fortschreibung des Rahmenplans im Laufe des Gesamtrealisierungszeitraumes lässt zu gegebener Zeit eine Überprüfung der Sanierungsziele und damit auch des Vorgehens zu. Der Rahmenplan liegt dem Land Niedersachsen vor und ist Grundlage der Bewilligung von Förderanträgen. Für die Stadt Celle bildet dieser städtebauliche Rahmenplan die Grundlage für die Durchführung der Projekte und Maßnahmen zur Realisierung der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Allerinsel. Fördermittelbewilligungen und Mittelstreckungen bestimmen in der tatsächlichen Umsetzung letztlich ebenso die Durchführung wie der Hochwasserschutz auf der Allerinsel. Alle Maßnahmen und Projekte müssen mit dem Hochwasserschutz im Einklang stehen und sind auch in der Durchführung zeitlich darauf abzustimmen. Vorrangig werden derzeit die Maßnahmen im 1. Bauabschnitt (südl. Hafenstraße incl. Haus der Vereine) vorbereitet, um zeitnah in Folge der Hochwasserschutzmaßnahmen und ggf. parallel zu diesen mit der Umsetzung beginnen zu können. Für den 2. und 3. Bauabschnitt werden derzeit Vorplanungen, Gutachten und Kostenermittlungen durchgeführt, um mittels der jährlichen Fortsetzungsanträge weitere Fördermittel einwerben und weitere zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Entscheidungen umfassend vorbereiten zu können. Bereits durch die Konkretisierung der Planungen zum Hochwasserschutz ist deutlich geworden, dass der Schützenplatz/Parkplatzflächen von der Realisierung stark betroffen sein werden, daher ist eine Umsetzung des 2. Bauabschnittes nahezu zwingend parallel erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass die Gesamtmaßnahme Stadtumbau Allerinsel entsprechend dem beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan umgesetzt wird und ein gesonderter Beschluss zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Eine neuerliche Diskussion der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Allerinsel stellt diese als solches in Frage und könnte sich negativ auf die Bewilligung von Fördermitteln auswirken. Eine Gefährdung des Ziels, in der Altstadt attraktiven Wohnraum zu errichten, wird durch die Wohnungsmarktprognose Celle 2025 GEWOS (vgl. VZ/0014/12, Seite 47) nicht bestätigt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag nicht zu entsprechen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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