Beschlussvorlage Ziele - VZ/0017/12
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 138 der Stadt Celle "Allerinsel", 1. Teil- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller
die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 500m
Größe des Plangebietes:ca. 7,2 ha
geplante Nutzungen:Wohnen, Freizeit und Vereine
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Allerinsel wurde bereits im Dezember 2004 ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet die gesamte Allerinsel.
Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei soll zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt werden. Weitere Abschnitte sollen später folgen. Für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren soll deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für das übrige Plangebiet soll bestehen bleiben und im Bedarfsfall bei der Umsetzung weiterer Abschnitte angepasst werden.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 94 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Neue finanzielle Aufwendungen über die bisherige Beschlusslage hinaus ergeben sich nicht. Eine genaue Folgekostenkalkulation steht noch aus. Diese wird im Rahmen der Bauleitplanung mit erarbeitet. Kommunale Mittel wurden im Rahmen der Gegenfinanzierung der Städtebauförderung berücksichtigt.
Mittelbereitstellung:
Im Ergebnishaushalt:
Im investiven Finanzhaushalt:
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung
in Höhe vonEuro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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759,1 kB
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