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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0528/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 11 der Stadt Celle "Lüneburger Heerstraße / Nord" wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

 

Lage des Plangebietes:Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 1,7 km

Größe des Plangebietes:etwa 14,8 ha

geplante Nutzungen:allgemeine Wohn- und Mischgebiete

 

 

r das Plangebiet im Ortsteil Hehlentor wurde 1962 ein Bebauungsplan aufgestellt, um weitere Bauflächen für Wohngebäude im Celler Stadtgebiet anzubieten. Dieser Bebauungsplan wurde in den Jahren 1964 und 1967 für Nutzungsänderungen auf Teilflächen bisher zweimal geändert. Am 27.10.1977 wurde ein Beschluss zur Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans gefasst. Mit dem vorliegenden Änderungsbeschluss wird die Planung wieder aufgenommen und soll auf Grundlage der endgültigen Trasse der Ortsumgehung weitergeführt werden. Der Beschluss zur Neuaufstellung von 1977 wird gleichzeitig aufgehoben.

 

Wesentliche Grundlage der Planung war die damals bekannte Linienführung der Ortsumgehung der Bundesstraße 3. Im Laufe der Jahre ist die Trasse der Ortsumgehung überarbeitet worden. Durch Veränderungen an Planungen der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten bedarf der Bebauungsplan einer Anpassung an die Planung der Ortsumgehung.

 

Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans soll eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden. Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Des weiteren sollen im Zuge der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ausgewiesen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan wird im weiteren Planverfahren an die Planung der Ortsumgehung angepasst.

 

Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Nein

 

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Anlagen

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