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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0012/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Konjunkturpaket II – Abschlussbericht

 

 

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes (NZuInvG) am 06.03.2009 wurden den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden von Bund (und Land) insgesamt 480 Mio. € als sog. Investitionspauschale für bedeutsame Investitionen zur Verfügung gestellt. Mit einem als Ergänzung zu dieser Pauschale zu erbringenden Eigenanteil von bis zu 120 Mio. € sollten so landesweit innerhalb von 2 Jahren Investitionen von etwa 600 Mio. € getätigt werden.

 

Für die Stadt Celle wurde im Rahmen dieses Gesetzes ein Förderbetrag von 2.005.338 € (75%) zur Verfügung gestellt, dem eine Eigenleistung von mindestens 668.446 € (25%) gegenüber stand. Dadurch wurde es möglich, einen Betrag von insgesamt 2.673.784 € für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen zu verwenden. Diese Mittel sollten mit einem Investitions-Schwerpunkt von ca. 65% für Objekte der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

 

Konkret wurde das Kapital von der Stadt Celle wie folgt verwendet:

 

Anzahl Objekte:39

Anzahl Maßnahmen48

 

Investitionsvolumen

Bund / Land              2.005.338,00 €74,7%

 

Eigenanteil Stadt              679.835,08 €25,3%

 

Gesamt              2.685.173,08 €

                                                         

 

 

Durch die geringfügige Erhöhung des Eigenanteils (plus 0,3%-Punkte) und die dadurch bedingte Verschiebung der 65%-Quote für Bildungsinfrastruktur (plus 5,8%-Punkte) wurde erreicht, dass die zur Verfügung stehende Fördersumme in voller Höhe in Anspruch genommen werden konnte.

 

Neben der Verbesserung der Infrastruktur war es ein weiteres Ziel des NZuInvG, die lokale Wirtschaft durch Beauftragung ortsansässiger Betriebe zu stärken. Der Stadt Celle ist es gelungen, 95% des Auftragsvolumens an Betriebe in Stadt und Landkreis zu vergeben.

 

Neben den Mitteln aus der Investitionspauschale – bereitgestellt durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) – wurden vom Niedersächsischen Kultusministerium (MK)  auf der Grundlage konkreter Zuwendungsbescheide Mittel für die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Konkret bedeutet dies, dass 13 verschiedene Schulen für insgesamt 96.300 € mit Notebooks, Netbooks, Projektoren mit Whiteboardsoftware und sonstigem Zubehör ausgestattet wurden.

 

Zusätzlich wurde vom MK der Erweiterungsbau der Grund- und Hauptschule Wietzenbruch bei einem Gesamtvolumen von 967.473,28 € mit insgesamt 256.400 € gefördert.

 

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Anlagen

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