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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0022/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1)      Der VA beschließt, das straßenrechtliche Teil-Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für die derzeit noch uneingeschränkt gewidmeten Gemeindestraßen Stechbahn und Markt in Teilbereichen (südlich Markt 5 und östlich Stechbahn 10, s. Lageplan) durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2)      Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Teil-Einziehung der Straßenfläche entsprechend § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der  Einziehungsabsicht – wirksam.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Blumlage/Altstadt wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.06.2011 die Umfahrung  des Alten Rathauses über die Ortsstraßen Markt und Stechbahn durch verkehrsbehördliche Maßnahmen durch Verkehrszeichen 242 (Beginn einer Fußngerzone) mit Zusatzzeichen Radfahrer frei / Lieferverkehr  frei / Hotelzufahrten

- Neue Straße - frei eingeschränkt.

 

Ein Verfahren der Teileinziehung nach dem § 8 Nds. Straßengesetz ist durchzuführen, da sich eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Besucherkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls ergeben hat.

 

 

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Anlagen

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