Beschlussvorlage Ziele - VZ/0025/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Schulstrukturreform im Landkreis Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 40 Schulen
- Beteiligt:
- Vorzimmer SR
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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19.01.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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09.02.2012
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Sachverhalt:
Am 16.11.11 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg im Verfahren der einstweiligen Anordnung dem Antrag der Stadt Celle entsprochen und dem Landkreis Celle aufgegeben, den Kreistagsbeschluss vom 25.08.11 zur Schulstrukturreform im Gebiet der Stadt Celle nicht umzusetzen. Damit können im Stadtgebiet zunächst keine flächendeckenden Oberschulen errichtet und die bisherigen Haupt- und Realschulen aufgelöst werden.
Nachdem der Landrat zunächst mitgeteilt hat, er erwarte nunmehr die Zustimmung der Stadt Celle zur Einführung der Oberschulen hat der Kreisausschuss die Stadt Celle mit Beschluss vom 22.11.11 gebeten, sich kurzfristig zu äußern, ob sie der Einführung von Oberschulen im Stadtbereich zustimmt und welche Vorstellungen sie ggf. hat.
Am 08. Dezember 2011 fand eine Sondersitzung des Schulausschusses der Stadt Celle statt, der sich mit der Struktur der weiterführenden Schulen befasste. Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage aufgezählt, welche Punkte gegen eine schnelle flächendeckende Einführung von Oberschulen sprechen und Alternativen aufgezeigt. Auf die Vorlage MV/0516/11 wird verwiesen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung haben die eingeladenen Schulleiter die Bedenken gegen eine schnelle Einführung der Oberschulen im Stadtgebiet im Wesentlichen bestätigt.
Die FDP-Fraktion beantragte am 27.11.2011 die Zustimmung zur Einführung der Oberschulen. Die SPD-Fraktion beantragte am 23.11.2011 den Landkreis Celle aufzufordern, im Bereich der Stadt Celle umgehend eine Elternbefragung zur Ermittlung des Bedarfes einer Integrierten Gesamtschule (IGS) durchzuführen. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragte am 02.01.2012 die Ablehnung der flächendeckenden Einführung der Oberschulen zum 01.08.2012 im Stadtgebiet.
Am 19.12.2011 sowie am 10.01.2012 fanden Gespräche zwischen den beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis statt, an denen auch die zuständigen Dezernenten teilgenommen haben. Diese Gespräche hatten das Ziel, eine Position festzulegen, die sowohl im Rat der Stadt, wie auch im Kreistag eine breite politische Mehrheit findet. Der Kreis hatte hierzu angeboten, die Einführung einer IGS entweder am Standort Burgstraße oder Auf der Heese aktiv zu unterstützen, sofern sich eine Schule an diesen Standorten hierzu bereit erklärt und ein entsprechender Elternwille vorliegt. Im Gegenzug solle die Stadt Celle der Einführung von Oberschulen bereits zum Schuljahr 2012/13 zustimmen.
Verhandlungsposition der Stadt war:
I. Nach den aufgeregten Diskussionen des letzten halben Jahres muss Klarheit und Verlässlichkeit in die Planungen gebracht werden.
Unter Berücksichtigung der Prämisse zu III. ist die Stadt Celle grundsätzlich damit einverstanden, dass generell Oberschulen in ihrem Gebiet eingeführt werden können.
Hinsichtlich des zeitlichen Vorgehens erscheint ein gestaffeltes Vorgehen angezeigt. Die in Westercelle geplante Oberschule mit Außenstelle in der Heese-Süd könnte nach Möglichkeit bereits zum Beginn des Schuljahres 2012/13 den Betrieb aufnehmen.
Bei den anderen Standorten sollte abgewartet werden, ob die betroffenen Schulen ggf. bereit sind, sich in eine IGS umzuwandeln, um kurz aufeinander folgende Strukturveränderungen zu vermeiden. Eine alternative Position bezog sich nur auf den IGS-Standort Burgstraße.
II. Der Kreistag/Kreisausschuss beschließt, die Bildung einer IGS im Stadtgebiet von Celle aktiv zu unterstützen, sobald eine an den Standorten befindliche Schule erklärt, sich zu einer IGS entwickeln zu wollen. Der Kreistag/Kreisausschuss beschließt ferner die Durchführung einer Elternbefragung gem. § 106 NSchG zur Bildung einer IGS an diesem Standort.
III. Erforderlich (unabdingbar) ist vorab eine einvernehmliche Anpassung der Schulträgervereinbarung aus dem Jahre 2003 in der Weise, dass auch künftig Veränderungen der Schulstruktur in der Stadt Celle nur einvernehmlich zwischen Landkreis und Stadt erfolgen können.
Lediglich zu Punkt III. gibt es völlige Übereinstimmung. Keine Einigung gibt es bei dem Zeitpunkt der Einführung der Oberschulen in der Stadt (einheitlich früh oder gestaffelt), dem Zeitpunkt der Einführung einer IGS (2013 oder 2014) und der Befragung der Eltern (kreisweit oder nur auf Celle bezogen). Das letzte Angebot des Landkreises war am Donnerstag, den 12.01.2012 war wie folgt:
Ergänzungsvertrag
Die Stadt Celle und der Landkreis Celle ergänzen bzw. ändern ihre Vereinbarung zur Übernahme der Schulträgerschaft in den Sekundarbereichen vom 26.05.2003 wie folgt:
1) Der Landkreis Celle richtet zum Schuljahr 2014/2015 im Gebiet der Stadt Celle eine Integrierte Gesamtschule (IGS) als Weiterentwicklung einer Oberschule in Verbindung mit einem benachbarten Gymnasium ein. Voraussetzung ist ein dahin gehender Elternwille, der durch eine Elternbefragung im Gebiet der Stadt Celle nach den Sommerferien 2012 gemäß den schulrechtlichen Vorgaben zu ermitteln ist. Entsprechend den raumwirtschaftlichen Bedingungen kann eine solche IGS nur aus einer zukünftige Oberschule Burgstraße/Blumlage zusammen mit dem benachbarten Gymnasium Ernestinum oder aus einer zukünftigen Oberschule Auf der Heese/Neustadt zusammen mit dem benachbarten Hölty-Gymnasium gebildet werden. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung wird auch entschieden, welche der beiden Oberschulen im Verbund mit dem jeweiligen Gymnasium in eine IGS umgewandelt wird. Zum Ausgleich möglicher zusätzlichen Belastungen aus einer solchen Weiterentwicklung wird der Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten als Schulträger Hilfsmaßnahmen anbieten.
2) Die Stadt Celle stimmt vor diesem Hintergrund für das Gebiet der Stadt Celle mit Wirkung ab dem Schuljahr 2012/2013 der Einführung von drei Oberschulen, der Abschaffung der Haupt- und Realschulen, der Errichtung einer Gesamtschule und der Aufhebung des Verbots zur Bildung von Schulbezirken zu.
3) Landkreis Celle und Stadt Celle sind sich einig, dass wesentliche Veränderungen der Oberschulen, der Gesamtschule und der allgemein bildenden Gymnasien auch künftig nur einvernehmlich erfolgen werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere die Errichtung, Umwandlung, Zusammenlegung und Schließung dieser Schulen bzw. Schulformen. Dabei sichert die Stadt Celle zu, dass sie sich wirtschaftlichen Überlegungen des Landkreises nicht verschließen wird.
Nachdem Landrat Wiswe bereits am 12.01.2012 um Zustimmung bis um 19.00 Uhr bat, da der Kreisvorstand der CDU abschließend entscheiden werde und andeutete, dass für den Fall der Nichteinigung Kreistagsfraktion und Kreisvorstand der CDU politisch auf die flächendeckende Einführung der Oberschulen in der Stadt drängen würden, lag ein Scheitern der Gespräche im Raum!
Vor diesem Hintergrund kam es gleichwohl zu weiteren Gesprächen über das Wochenende 14./15.01.2012 und Verhandlungen bis zum 16.01.2012: Der dabei ausgehandelte Vorschlag lautet wie folgt:
Ergänzungsvertrag - Entwurf Stand 16.01.2012
Die Stadt Celle und der Landkreis Celle ergänzen bzw. ändern ihre Vereinbarung zur Übernahme der Schulträgerschaft in den Sekundarbereichen vom 26.05.2003 wie folgt:
1) Der Landkreis Celle richtet zum Schuljahr 2014/2015 im Gebiet der Stadt Celle eine Integrierte Gesamtschule (IGS) als Weiterentwicklung einer Oberschule in Verbindung mit einem benachbarten Gymnasium ein. Entsprechend den raumwirtschaftlichen Bedingungen kann eine solche IGS nur aus einer zukünftigen Oberschule Burgstraße/Blumlage zusammen mit dem benachbarten Gymnasium Ernestinum oder aus einer zukünftigen Oberschule Auf der Heese/Neustadt zusammen mit dem benachbarten Hölty-Gymnasium gebildet werden. Die schulrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere eine Elternbefragung) werden rechtzeitig geschaffen. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung wird auch entschieden, welche der beiden Oberschulen im Verbund mit dem jeweiligen Gymnasium in eine IGS umgewandelt wird. Zum Ausgleich möglicher zusätzlicher Belastungen aus einer solchen Weiterentwicklung wird der Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten als Schulträger Hilfsmaßnahmen anbieten.
2) Die Stadt Celle stimmt vor diesem Hintergrund für das Gebiet der Stadt Celle mit Wirkung ab dem Schuljahr 2012/2013 der Einführung von drei Oberschulen, der Abschaffung der Haupt- und Realschulen, der Errichtung einer Gesamtschule und der Aufhebung des Verbots zur Bildung von Schulbezirken zu.
3) Landkreis Celle und Stadt Celle sind sich einig, dass wesentliche Veränderungen der Oberschulen, der Gesamtschule und der allgemein bildenden Gymnasien auch künftig nur einvernehmlich erfolgen werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere die Errichtung, Umwandlung, Zusammenlegung und Schließung dieser Schulen bzw. Schulformen. Dabei sichert die Stadt Celle zu, dass sie sich wirtschaftlichen Überlegungen des Landkreises nicht verschließen wird.
Positiv daran ist,
- die Stadt behält durch die Regelung in Ziffer 3 ihre nachwirkenden Rechte aus der früheren Schulträgerschaft. Diese Regelung ist zwingend notwendig, da der Vertrag nach einer Einigung über die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems faktisch keine Bedeutung mehr hätte. Die Klausel in Ziffer 3 stellt die Stadt dem Schulträger Landkreis bei der Entscheidung über „wesentliche Veränderungen“ praktisch gleich. Sie erweitert die städtischen Mitwirkungsrechte auf Augenhöhe mit dem Landkreis gegenüber der aktuellen Situation. Denn derzeit wäre die Stadt Celle im gymnasialen Bereich lediglich zu beteiligen, wenn es um die Festlegung von Schulbezirken ginge. Künftig wird das Einvernehmen mit ihr aber bei sämtlichen „wesentlichen Veränderungen“ u. a. bezüglich der Gymnasien erforderlich sein. Im selben Umfang wird die Stadt im Bereich der Oberschulen und der Gesamtschule mitwirken.
Obgleich selbstverständlich, war dem Landkreis wichtig, den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu regeln, da die Stadt vom Landkreis künftig als schulpolitischer Akteur im echten Sinne betrachtet wird, ohne (direkte) Finanzverantwortung für den Bereich der weiterführenden Schulen zu tragen.
- Es wird Klarheit über die künftige Struktur der Schullandschaft geschaffen. Damit bekommen Schulvorstände, Lehrerkollegien und Eltern Planungsgewissheit für die zukünftige Wahl der Schule.
- Die Einführung einer Gesamtschule wird geregelt. Auf diese Weise wird einem in der Vergangenheit vielfach geäußerten Wunsch der Eltern Rechnung getragen, diese Schulform auch in Celle einzuführen. Zwar soll die Gesamtschule erst zum Schuljahr 2014/15 starten. Damit müsste eine Oberschule sich binnen kurzer Zeit ein weiteres Mal umwandeln. Der Landkreis geht aber davon aus, dass die Einführung der Oberschule „auf dem Weg zur Gesamtschule“ liegt und daher bereits ein Teil des Weges zurückgelegt wäre.
- Celle wird als Schulstandort gestärkt durch die Entscheidung für die IGS in Celle.
Kritisch wird nach wie vor die Geschwindigkeit der Einführung der Oberschulen betrachtet. Dadurch sind vielfach Unsicherheiten und Befürchtungen hervorgerufen worden, die durch das vorgesehene Tempo der Strukturveränderungen noch verstärkt wurden. Auf Wunsch der Stadt soll dem aber durch umfangreiche Aufklärungs- und Informationsarbeit entgegnet werden, die in Ziffer 2 der Vereinbarung geregelt werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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