Beschlussvorlage Ziele - VZ/0080/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Elternentgelte für den Besuch der Kindertageseinrichtungen - Mehrkindvorteil
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.06.2011 mehrheitlich wie folgt beschlossen (Vorlage BV/0207/11-1):
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Jahresende zu prüfen, welche Auswirkungen eine völlige Entgeltfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem Kita-Jahr 2012/2013 auf den Haushalt hat.
Anhand des vorgelegten Zahlenmaterials soll entschieden werden, ob der Besuch einer Kindertageseinrichtung im Elementarbereich gänzlich vom Entgelt freigestellt werden soll.
Entwicklung der Entgelte:
Mit o.g. Beschluss hat der Rat der Stadt Celle die Einführung des Staffelmodells bei den Entgelten im Elementarbereich auch für das erste Kindergartenjahr sowie die Beibehaltung des Mehrkindvorteils für 1 Jahr beschlossen.
Von der Möglichkeit, durch Antrag ein Staffelentgelt festlegen zu lassen, haben bislang für die Einrichtungen der Stadt ca. 76,4 % der Eltern und bei den freien Trägern 52,5 % der Eltern Gebrauch gemacht.
Bei einer durchschnittlichen Auslastung aller Kindertageseinrichtungen von 95 % beträgt das kalkulierte Einnahmevolumen für alle Einrichtungen in der Stadt im Elementarbereich ca. 3.208.000 Euro.
Auf Grundlage der Zahlen von August Dezember 2011 werden die Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder wie folgt entlastet:
ca. 900.000 Euro trägt das Land durch das entgeltfreie dritte Kindergartenjahr.
ca. 254.000 Euro werden über den Mehrkindvorteil ermäßigt,
ca. 941.000 Euro werden für die Ermäßigungen durch das Staffelentgelt aufgewendet und
ca. 28.000 Euro zahlt der ASD im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen.
Die Entlastungswirkung beträgt somit insgesamt 2.123.000 jährlich. Zieht man diese Ermäßigungen von den zu erzielenden Einnahmen ab, bedeutet eine vollständige Befreiung von der Zahlung der Entgelte im Elementarbereich einen kalkulierten Mehraufwand in Höhe von 1.085.000 Euro. Der Mehraufwand würde sich im Haushalt zu ca. 30% als Einnahmeverlust und zu ca. 70% als echte Ausgabe auswirken, da die Einnahmeverluste bei den freien Trägern ausgeglichen werden müssten.
Eine größere Einsparung bei der Entgeltverwaltung kann dem Einnahmeverlust indes nicht entgegengehalten werden.
Im Verwaltungsbereich gibt es derzeit 2 Vollzeitstellen, denen der Aufgabenbereich der Kita-Abrechnung u.a. zugeordnet ist. Eine Verringerung der Aufgaben ergibt sich aufgrund des Wegfalls der Bearbeitung von Ermäßigungsanträgen sowie geringerer Fälle bei der Überwachung von Zahlungseingängen im Elementarbereich. Der Anteil für die Aufgabenerfüllung im Elementarbereich beläuft sich auf ca. 25% -30% pro Stelle. Ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben verbleibt für die Betreuungsbereiche Krippe und Hort, zumal die Ermäßigungsanträge an dieser Stelle mit einer aufwendigen Einkommensberechnung mit Einkommensbereinigung nach dem SGB VIII (§ 90 ff) durchzuführen sind. Eine reine Betrachtung des Bruttoeinkommens, wie für die Festsetzung des Staffelentgelts üblich ist hier nicht ausreichend.
Selbstverständlich ist die Beratung der Eltern bezüglich der Betreuungsangebote nach wie vor erforderlich und wird auch in gewohnter Qualität weiterhin durchgeführt werden. Auch in der Abrechnung mit den freien Trägern wird es zu keiner größeren personellen Entlastung kommen, da die Einnahmeausfälle bei der Stadt geltend gemacht und die Entgeltforderungen von hier überprüft und abgerechnet werden müssen.
Die Sachbearbeiterstellen sind nach EG 8 bewertet; die Einsparung läge somit bei insgesamt rund 28.000 Euro jährlich.
Allerdings wird im Rahmen der jährlichen Kostenvereinbarung mit den freien Trägern über eine Verringerung der Verwaltungskosten zu verhandeln sein. Unter Zugrundelegung einer Reduzierung der Verwaltungskostenpauschale von bisher 6 % um 1 % ergäbe sich unter Umständen ein Einsparpotential von 72.000 Euro jährlich.
Bei den freien Trägern werden die zu erzielenden Einnahmen zudem in der Kalkulation um 1 % als uneinbringliche Forderung reduziert. Durch die Entgeltbefreiung im Elementarbereich wäre hier eine kalkulatorische Einsparung in Höhe von ca. 19.300 Euro zu erzielen.
Insgesamt wäre somit ein Einsparpotential von ca. 120.000 Euro jährlich zu erreichen.
Zukunft des Mehrkindvorteils:
Für die Krippen- und Hortbetreuung und für den Fall, dass die derzeit gültige Staffelregelung beibehalten wird, ist zu entscheiden, ob oder ggf. wie der Mehrkindvorteil (MKV) weiter gewährt werden soll. Die bisherige Regelung läuft zum 31.07.2012 aus.
Mit Stichtag 31.12.11 wird der Mehrkindvorteil im Elementarbereich in den Staffelstufen ab 40.000 Euro in insgesamt 301 von 1847 Fällen (16,3%) mit einem Volumen von ca. 254.000 Euro gewährt. Eine genauere Aufgliederung liegt nur bei den Einrichtungen in städtischer Trägerschaft vor. Danach entfallen 75 Anträge auf Elternhäuser mit einem Einkommen zwischen 40.000,- und 60.000,- . In 39 Fällen beträgt das Einkommen über 60.000,- Für die freien Träger ist eine genauere Erhebung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu ermitteln.
In der Krippenbetreuung beträgt die Entlastung durch den MKV noch einmal ca. 140.000 Euro und erfolgt in 92 von 250 Fällen (36,8 %). Er ist in beiden Fällen so angelegt, dass für das zweite Kind die Hälfte des festgesetzten Entgeltes zu zahlen ist. Für das dritte und jedes weitere Kind entfällt die Zahlung des Entgeltes.
Die Verwaltung hatte im Zuge der Einführung des Staffelentgelts für das 1. Kindergartenjahr vorgeschlagen, den MKV im Elementarbereich zu streichen. Für die Krippenbetreuung sollte der Mehrkindvorteil nur noch gewährt werden, wenn gleichzeitig ein oder mehr Geschwisterkind/er in der Krippe oder in der Kita (nicht Hort) betreut werden.
Aus Sicht der Politik war dieser Einschnitt sowohl für die Eltern von Krippenkindern als auch für die Besserverdienenden zu gravierend. Außerdem konnte seitens der Verwaltung nicht abgesehen werden, inwieweit durch die Staffelermäßigung die Gewährung des MKV entbehrlich werden würde. Vor diesem Hintergrund ist die Beibehaltung in bisheriger Form zunächst für ein Jahr beschlossen worden.
Da es für die künftige Ausgestaltung der Entgelte viele verschiedene Varianten gibt, soll der Beschlussvorschlag erst in der Sitzung formuliert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Darstellung der finanziellen Auswirkung:
Mittelbereitstellung
Teilplan:
In der Ergebnisrechnung
Teilhaushalt: 4 Bildung, Jugend und Soziales Produktgruppe 365
Der Beschluss führt im Haushaltsjahr 2012 zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ca. 402.000 Euro (5/12 für Aug. Dez.).
Unter Berücksichtigung des Einsparpotentials ergibt sich durch eine Entgeltbefreiung im Elementarbereich für den Haushalt 2013 ein Netto-Mehraufwand in Höhe von 965.000 Euro. Dies ergibt sich aus einer Mindereinnahme in Höhe von 1.085.000 Euro und einer Minderausgabe von 120.000 Euro.
Mitzeichnung/Stellungnahme FB 5
(Dr. Susanne Schmitt)
1. Stadträtin
