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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0086/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird für den Bebauungsplan Nr. 142 „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“ durch Auslegen der Planunterlagen für die Dauer von drei Wochen durchgeführt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage/Altstadt, am Rand der Altstadt

Größe des Plangebietes:     3,7 ha

geplante Nutzung:   Kerngebiet und Mischgebiet

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 15.12.2006 den Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“ beschlossen. Aufgrund der ECE- und Zentro-Planungen wurde die Bearbeitung zunächst nicht forciert. Nach Ankauf der Grundstücke Schuhstraße 5/Nordwall 61 und scheitern der Zentro-Planungen erfolgte die Vorstellung erster Planungsüberlegungen für den Block Schuhstraße/Nordwall im Planungs- und Bauausschuss am 20.02.2008 und im Ortsrat Blumlage/Altstadt am 05.03.2008, die eine Umsetzung in Abschnitten vorsahen und auch als Grundlage für den Kooperativen Wettbewerb im Rahmen des Förderprogramms „Städtbaulicher Denkmalschutz“ gedient haben.

 

Die städtebauliche Planung für diesen Bereich hängt auch eng mit der Verkehrsplanung zusammen. Ein weiterer wichtiger Planungsinhalt ist daher der Ausbau der Straße Nordwall. Der Grundsatzbeschluss des Rates zum „äeren Ring“ vom 18.06.2009 sowie das im Rahmen des „Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität“ durch Beschluss des Rates vom 09.02.2012 modifizierte Konzept zum Ausbau des Nordwalles sind daher Grundlage für die weiteren Planungen.

 

Auf dieser Basis und unter Einbeziehung der Wettbewerbsergebnisse im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes wurden für den Bereich zwischen Stadtgraben und Nordwall drei Bebauungsvarianten entwickelt sowie für den Blockinnenbereich Schuhstraße/Nordwall beispielhafte abschnittweise Umgestaltung für Wohnbebauung dargestellt und ein erster Vorentwurf für den förmlichen Bebauungsplan erstellt. Diese Planunterlagen mit den dazugehörigen Erläuterungen sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.

 

Planungsziel ist es, für den Bereich zwischen Nordwall und Stadtgraben durch Freilegen der vom Straßenbau nicht benötigten Flächen im Rahmen eines Mischgebietes eine neue Bebauung mit innenstadtnahen Nutzungen und Wohnen sowie mit weitgehend geschlossener Raumkante zu erglichen. Für den Block Schuhstraße/Nordwall soll ein gegliedertes Kerngebiet entstehen, in dem der Straßen begleitende Bereich die typischen Kerngebietsnutzungen beibelt, während im Innenbereich das Wohnen gefördert und die übrigen Nutzungen entsprechend wohnverträglich eingeschränkt werden sollen. Dabei genießen bestehende Nutzungen selbstverständlich Bestandsschutz.

 

Mit diesen Plänen soll die Frühzeitige Beteiligung der Träger (§ 4 Abs. 1) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1) BauGB durchgeführt werden. Die geplante Verkehrsführung und auch die Wettbewerbsergebnisse sind schon mehrfach öffentlich vorgestellt worden. Die jetzigen Planungsvorschläge betreffen insbesondere die Eigentümer und Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke. Dies stellt eine Besonderheit gegenüber sonstigen Planbereichen dar. Um den einzelnen Betroffenen ausreichend Zeit zur Information und Erörterung mit Mitarbeitern der Verwaltung zu geben, schlägt die Verwaltung vor, die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  in Form einer Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von drei Wochen durchzuführen und auf eine Versammlung zu verzichten, da hier erfahrungsgemäß Gespräche über die jeweils persönlichen Absichten nicht zustande kommen.

 

Zur Information im Ortsteil soll außerdem eine Vorstellung der Unterlagen im Ortsrat erfolgen.

 

Die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung sowie die Anregungen aus dem Ortsrat werden dann ausgewertet und in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet.

 

 

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Anlagen

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