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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0071/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Antrag Nr. 52/2011 vom 21.03.2011 bat die SPD-Ratsfraktion um Prüfung der Voraussetzungen zum Erlass einer kommunalen Katzenverordnung, in der Kennzeichnung, Registrierung sowie Kastration freilebender sowie Katzen mit Freilauf angeordnet wird. Auf die Erfahrungen anderer Städte wurde inhaltlich verwiesen.

 

Durch die Katzenverordnungen der Städte Paderborn, Hildesheim, Verden und Delmenhorst soll Katzenhalter/Innen auferlegt werden, die von ihnen gehaltenen oder lediglich regelmäßig mit Futter versorgten, streunenden Tiere kastrieren zu lassen, sodass diese sich nicht unkontrolliert fortpflanzen können.

Den Grundstein für die Erlasse von Katzenverordnungen in mehreren Städten legte die Stadt Paderborn, woraufhin die Städte Hildesheim und Verden ähnliche Verordnungen erließen. Aktuell übernahm die Stadt Delmenhorst das sich in Paderborn auf den ersten Blick anscheinend bewährte Modell.

Die Verordnungen wurden in den Jahren 2010 und 2011  jeweils aufgrund der §§ 1 und 55 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) entweder als Teil einer Gefahrenabwehr-Verordnung oder als eigenständige Verordnung unter gefahrenabwehrrechtlichen Aspekten erlassen.

 

Die Normierung wurde explizit nicht unter tierschutzrechtlichen Aspekten vorgenommen.

 

Das Verwaltungsgericht Arnsberg etwa stellte in einem Beschluss fest, dass die Verpflichtung zur Kastration kein geeignetes Mittel nach Tierschutzrecht sei um der weiteren Verbreitung und Verschleppung seuchenartiger Krankheiten vorzubeugen.

Durch die hohe Populationsdichte der im Freien lebenden Katzen würden sich (nach Aussage Frau Dr. Niebuhrs, Veterinärin der Stadt Delmenhorst,) konkrete/abstrakte Gefahren im Sinne des § 2 Nds. SOG ergeben:

 

  1. gesundheitliche Gefährdung des Menschen und seiner Haustiere
  2. moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung
  3. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tierarten

 

In den lokalen Medien sowie im Internet erfahren die Gemeinden eine positive Resonanz auf den Erlass der Verordnungen. In Verden sollen sich betroffene Katzenbesitzer positiv hierzu  geäußert und entsprechend umgehend reagiert haben. So wurden in den ersten vier Wochen nach Erlass ca. 35 Kastrationen durchgeführt.

 

Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass dieser Umstand einer für die ersten drei Monate geltenden Subvention durch städtische Mittel zu verdanken sei. (20 € je Kastration einer Katze, 10 € je Kastration eines Katers).

 

Die Städte Delmenhorst, Verden und Hildesheim teilen mit, dass eine Überprüfung von Verstößen gegen die Katzenverordnungen ausschließlich anlassbezogen erfolgt. De facto wurden bisher keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren sollte auch in Celle Anwendung finden.

 

Die Tierschutzverbände und auch das Tierheim Celle Stadt und Land e.V. befürworten solche Verordnungen. Dort werden (Stand 25.02.2012) ca. 120 Katzen im Heim betreut und ca. 50 kastrierte verwilderte Katzen im Stadtgebiet gefüttert. Regelmäßig werden Katzen neu aufgenommen aber auch erfolgreich vermittelt. Die Kosten für die Betreuung der Katzen belaufen sich über ca. 7,50 € je Tag.

 

Seit dem Jahr 2003 unterstützt die Verwaltung regelmäßig die Katzenkastrationsaktionen des Vereins Tierschutz Celle Stadt und Land mit bis zu 4.000 €. Im Stadtgebiet werden mit dieser Unterstützung im Schnitt um die 100 Katzen und Kater kastriert. Durch die beigefügte Verordnung und die daraus entstehende Verpflichtung der Katzenhalter kann langfristig dieser Betrag gesenkt werden.

 

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Anlagen

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