Beschlussvorlage - BV/0082/12
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Auszahlung für den Neubau Fischauf- und -abstieg an der Ratsmühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.03.2012
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Sachverhalt:
Mit dem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Celle zum Kauf des Ratsmühlengebäudes hat sich die Stadt Celle verpflichtet, die ökologische Durchgängigkeit (Bau einer Fischwanderhilfe) am Standort Ratsmühle zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Nach dem Vertrag beteiligt sich die Stadt Celle an den Gesamtkosten der Fischwanderhilfe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit insgesamt max. 1,2 Mio Euro angenommen worden waren, mit einem Drittel, max. aber 350.000,00 Euro.
Inhaltlich verweist die Verwaltung dazu auf die Sitzungen des Liegenschaftsausschusses und des Verwaltungsausschusses vom 03.06.2009 bzw. vom 16.06.2009.
Mit den Planungen war der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN – beauftragt. Der NLWKN favorisierte für den Rechen und für die Rechenreinigungsanlage ein von Herrn Prof. Dr. Hassinger, Universität Kassel, entwickeltes System. Nachdem von allen beteiligten Büros und Fachdienststellen einvernehmlich festgestellt wurde, dass das System nach Prof. Dr. Hassinger für den Standort Celle nicht geeignet ist, musste für die Neuplanung der Rechenanlage zusätzlich die Ing.-Gesellschaft Heidt und Peters, Celle, beauftragt werden. Nach Vorliegen der baureifen Planung wurden mit der dazugehörigen Kostenberechnung insbesondere als Folge der erforderlichen Neuplanung des Rechensystems Gesamtkosten in Höhe von letztlich rd. 1,92 Mio Euro dargestellt. In Fachgesprächen mit dem Land Niedersachsen – Nds. Umweltministerium und Nds. Landwirtschaftsministerium – konnte die Finanzierung auch bei dieser Bausumme und unter Einhaltung der max. Beteiligung der Stadt Celle in Höhe von 350.000,00 Euro letztlich sichergestellt werden. Der Stadt Celle liegen entsprechende Bewilligungsbescheide bzw. Zusagen vor.
In den Fachgesprächen mit den Vertretern des Landes wurde durch die Vertreter der Stadt Celle bereits vorsorglich auf das sog. Baugrundrisiko, das natürlich bei einem entsprechend mehr als 100 Jahre alten Mühlenstandort besteht, hingewiesen. Auch wurde deutlich gemacht, dass erst nach Trockenlegung der Baugrund und auch die Turbinenzulaufkanäle hinsichtlich ihres baulichen Zustandes begutachtet werden können.
Sowohl bei den Spundwandarbeiten unterhalb der Wehranlage zum Bau des Fischaufstieges als auch im Baufeld vor der Rechenanlage wurden im Baugrund Hindernisse vorgefunden, die darauf hindeuten, dass bereits weit vor dem jetzt vorhandenen Ratsmühlengebäude verschiedentliche bauliche Anlagen gegründet worden waren, deren Relikte der aktuellen Baumaßnahme jetzt als Hindernis im Wege standen. Auch die Ufermauern sind nicht so tief gegründet, wie es nach heute geltenden Bauvorschriften erforderlich ist. Darüber hinaus ergab die Begutachtung der Turbinenkanäle, die als Freifläche vor dem eigentlichen Ratsmühlengebäude liegen, einen vorher nicht erkennbaren Sanierungsbedarf. Als Folge dieser Situation musste, wie bereits ausführlich dargestellt, der Silo-Anbau des Ratsmühlengebäudes abgerissen werden.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurden die erforderlichen Planänderungen beauftragt und Nachtragsangebote für die erforderlichen Maßnahmen eingeholt.
In der jetzt aktualisierten Kostenberechnung sind die erforderlichen Nachtragsaufträge und alle noch ausstehenden Arbeiten, insbesondere die zur Sanierung der Turbinenzulaufkanäle, berücksichtigt worden.
Die Arbeiten müssen im Rahmen der bereits erfolgten Trockenlegung der Aller geleistet werden. Jede weitere Verzögerung bedeutet einen längeren Stillstand der Wasserkraftanlage und damit einhergehend ein erheblicher Rückgang der Erträge aus der Stromerzeugung. Die monatlichen Einnahmen variieren abhängig vom Wasserstand zwischen 7.000 € und 24.000 €.
Für die Planung (573400.0960327) werden Mehrauszahlungen in Höhe von 196.400 € brutto erwartet. Die zusätzlichen Baukosten (573400.0960328) werden sich voraussichtlich auf 273.700 € brutto belaufen. Bei der Ratsmühle handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art, der vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Für die entstehenden Mehrkosten wird eine Beteiligung vom Land erwartet, weil die zusätzlichen Kosten alle maßnahmenbedingt sind. Die Verhandlungen darüber sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Vorerst erfolgt deshalb für den verbleibenden Fehlbetrag die haushaltsmäßige Deckung aus dem Ansatz der Maßnahme Bahnüberführung im Bahnhofsbereich (540101.0960085) in Höhe von 470.100,00 Euro.
