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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0073/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung der 4. Änderung des im Übersichtsplans gekennzeichneten Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ wird beschlossen.

 

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Bisheriges Verfahren:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 14.11.2011 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Sachverhalt:

 

 

Lage des Plangebietes:Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:4,7 km

Größe des Plangebietes:ca. 27 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Am 17.12.2009 hat der Rat der Stadt Celle die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 Wce „Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die 4. Änderung des Bebauungsplans sowohl die Erweiterung des Möbelhauses als auch die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben zum Ziel. In der zeitlichen Folge hat der Rat am 26.08.2010 das Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept (EZK) für die Stadt Celle beschlossen. Damit wurde ein Rahmen für die weitere Entwicklung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet vorgegeben.

 

Im weiteren Ablauf hat sich gezeigt, dass die Erweiterung des Möbelhauses ein erheblich aufwendigeres und langfristigeres Planverfahren erfordert als zunächst angenommen. Es liegt daher nahe, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans aufzuteilen. Mit der Neuaufstellung der 4. Änderung soll nun allein die Steuerung des Einzelhandels in dem, als Gewerbegebiet ausgewiesenen, Teil des Geltungsbereiches vorangetrieben werden. Planungsanlass und Ziel ist der Ansiedlungsdruck von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im Gewerbegebiet. Dies kann nicht Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein und widerspricht dem Ziel, die Innenstadt und die vorhandenen Nahversorgungszentren zu stärken. Das Gewerbegebiet soll weiterhin vor allem den Flächenbedarf für Handwerksbetriebe und Betriebe des Dienstleistungs- und Industriesektors decken. Dieses Planungsziel wird auch durch die Aussagen des EZK gestützt.

 

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

 

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Anlagen

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