Beschlussvorlage - BV/0118/12
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Auszahlung für das Baugebiet Kieferngrund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. nach § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 50.000 € für den Bau des Schmutzwasserkanals und in Höhe von 200.000 € für die Erschließung des Baugebietes „Am Kieferngrund“. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz für die Erschließung des Gewerbegebietes Altenhagen II (540101.7872372).
Sachverhalt:
Für die Erschließung des Baugebietes „Am Kieferngrund“ wurden im Finanzhalt für das Haushaltsjahr 2011 auf dem Produktkonto Erstellung eines Schmutzwasserkanales (538100.7872363) 200.000 € geplant. Für die weiteren Erschließungsmaßnahmen (540101.7872368) wurden insgesamt 700.000 €, aufgeteilt auf die Jahre 2011 (350.000 €) und 2012 (350.000 €), eingestellt. Diese Ansätze beruhten auf groben Kostenschätzungen. Sie wurden ermittelt, als es weder einen Bebauungsplan noch ein konkretes Erschließungskonzept gab.
Nachdem nun die konkrete Ausführungsplanung erstellt ist, wurde auf dieser Grundlage als Vorbereitung für die Ausschreibung eine Kostenberechnung durchgeführt. Diese Berechnung hat einen zusätzlichen Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 € und für den Bau des Schmutzwasserkanals in Höhe von 50.000 € ergeben.
Im Finanzhaushalt ist gem. § 117 NKomVG für die Gesamtmaßnahme eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 € zu beantragen.
