Beschlussvorlage Ziele - VZ/0078/12-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SVO Energie GmbH zur Herstellung einer Übergabestelle zum Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Celle GmbH im Ortsteil Boye und zur Errichtung und zum Betrieb einer Leitung zum Zwecke der Fortleitung von Wasser.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.03.2012
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Sachverhalt:
Die SVO Energie GmbH beabsichtigt im Ortsteil Boye eine Übergabestelle zum Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Celle GmbH zu erstellen sowie eine Leitung zum Zwecke der Fortleitung von Wasser zu errichten und zu betreiben. Die Stadt Celle ist Konzessionsgeberin und Eigentümerin der Straßen und Wege und hat mit der SVO Energie GmbH lediglich einen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsanlagen für Strom und Gas geschlossen. Der Konzessionsvertrag für die Lieferung von Wasser wurde mit der Stadtwerke Celle GmbH geschlossen. Für Leitungen, die ausschließlich der Versorgung mit Wasser von Gebieten außerhalb der Stadt Celle dienen, gibt es in § 1 Absatz 4 Satz 2 des Konzessionsvertrages eine Regelung zugunsten der Stadtwerke (nicht der SVO). Die Stadt kann aber aufgrund § 1 Absatz 10 des Konzessionsvertrages einem Dritten (also auch der SVO) die Errichtung und den Betrieb von Leitungen erlauben. Eine solche Erlaubnis im Rahmen des Konzessionsvertrages ist regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung. In diesem Rahmen erfolgen Abstimmungen für Leitungsarbeiten in öffentlichen Straßen zwischen der Stadt Celle und den Stadtwerken (Wasser) und der SVO (Strom und Gas) unter Beachtung des § 3 des Konzessionsvertrages. Auch Vereinbarungen zur Nutzung von nicht öffentlichen Wegen gemäß § 1 Absatz 6 des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Celle und den Stadtwerken (Wasser) und der SVO (Strom und Gas) sind Geschäft der laufenden Verwaltung. Allerdings können auch Geschäfte der laufenden Verwaltung durch Verwaltungsausschuss und ggf. Rat zu entscheiden sein, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie von besonderem öffentlichen Interesse und somit politischem Interesse sind. Die Diskussion um die Ansiedlung des Geflügelschlachthofs in Wietze hat zu einem erheblichen öffentlichen Diskurs geführt. Auch nach Inbetriebnahme hat sich gerade auch die Kirche vor Ort der Frage des Umgangs mit Leben und der Nutzung von Tieren gewidmet.
Im vorliegenden Fall ist bekannt, dass das Wasser über eine Leitung von Boye nach Stedden letztlich im Wesentlichen der Versorgung der Celler Land Frischgeflügel GmbH in Wietze dienen soll. Die dargestellte Dimension macht es erforderlich, dass nach Auffassung des Oberbürgermeisters der Sachverhalt nach § 76 Abs. 2 Satz 3 NKomVG zunächst dem Verwaltungsausschuss vorgelegt wird. Eine Ratsentscheidung ist möglich, wenn der Verwaltungsausschuss die Angelegenheit dem Rat gemäß 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG vorlegt. Wegen der besonderen Bedeutung bzw. Brisanz der Angelegenheit sollte der der Rat der Stadt Celle dem Grunde nach entscheiden, ob die Genehmigung erteilt werden soll. Für die technische und liegenschaftliche Detailprüfung ist allein die Verwaltung zuständig.
Die Stadt Celle ist Gesellschafterin der SVO Energie GmbH. Insofern ist auch ein mögliches Interesse der SVO Energie GmbH an einer kostengünstigeren von mehreren Lösungen unter Berücksichtigung der Bau- und Folgekosten abzuwägen. Alternative Leitungsführungen außerhalb des Stadtgebietes sind aber grundsätzlich denkbar. Der Antragersteller SVO Energie GmbH führt zudem an, dass die Versorgungssicherheit für Celle verbessert würde, weil Wasser über die neue Leitung aus Richtung Stedden bei Bedarf auch dem Celler Netz zugeführt werden könnte. Bisher war eine solche Verbesserung aber zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Die Stadt ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Celle GmbH. Diese hat einen historisch bedingten Wasserlieferungsvertrag, aus dem heraus die SVO Energie GmbH Anspruch auf Lieferung von Trinkwasser hat, welcher zurzeit nicht vollständig in Anspruch genommen wird. Insofern kann eine Zustimmung einen zusätzlichen Ertrag auslösen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Celle sind gering. Im Falle einer Genehmigung fallen Nutzungsentgelte abhängig von der Größe der in Anspruch genommenen Flächen an.
