Mitteilungsvorlage - MV/0143/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifsteigerung 2012; Erhöhung der Personalkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Anhörung
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03.05.2012
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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16.05.2012
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Sachverhalt:
Der Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen führt zu höheren Personalkosten.
Die Entgelte erhöhen sich ab dem 01.03.2012 um 3,5 %. Daraus ergibt sich für das Haushaltsjahr 2012 eine Mehrbelastung (einschließlich AG-Anteil zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung) in Höhe von ca. 1.244.800 €.
Ab dem 01.01.2013 werden die Entgelte um 1,4 % und ab dem 01.08.2013 um weitere 1,4 % erhöht. Zusätzlich zu dem Basiseffekt aus 2012 in Höhe von ca. 1.550.100 € bedeutet dies eine weitere Steigerung der Personalkosten in Höhe von ca. 798.500 €. Insgesamt kostet der Tarifabschluss bezogen auf den Stellenplan 2012 in den folgenden zwei Jahren ca. 3.593.400 €.
Eine weitere Belastung entstand zunächst durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Danach entspricht die Urlaubsanspruchsstaffelung nach dem Alter (26, 29, 30 Urlaubstage) nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit der Folge, dass sämtliche Beschäftigte einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben. In den Tarifverhandlungen wurde diese Belastung etwas abgemildert. Zukünftig haben die Beschäftigen einen Anspruch auf 29 Tage Erholungsurlaub und ab dem 55. Lebensjahr einen Anspruch von 30 Tagen pro Jahr. Zusätzlicher Personalbedarf wird sich aus dieser Mehrbelastung allerdings nicht ergeben.
