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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0157/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Antrag beinhaltet, dass die Stadt Celle beim für die Ortsumgehung zuständigen Träger der Straßenbaulast beantragt, dass die gesamte Neubautrasse der Ortsumgehung, insbesondere aber der Nahbereich der Wohnbebauung und als Folgemaßnahme die Fahrbahndecke der Altenceller Schneede mit einem lärmreduzierendem Straßenbelag ausgeführt wird. Hierbei wird insbesondere Bezug auf den Lärmaktionsplan der Stadt Celle genommen.

 

Die Empfehlung des Lärmaktionsplanes ist, bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen den Einbau von lärmarmen Deckschichten zu prüfen. Dieses praktiziert die Verwaltung seit einigen Jahrenr den Bereich von Straßen in städtischer Baulast. Als Folge wurde z. B. in der Fuhrberger Landstraße (L 310) ein lärmarmer Splittmastixasphalt eingebaut. Da für derartige Fahrbahnbeläge keine Langzeiterfahrungen vorliegen, werden diesbezüglich regelmäßige Untersuchungen zu den technischen und akustischen Eigenschaften dieses Belages durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Lärmsanierungsmaßnahme, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

 

Die für den Bau der Ortsumgehung und den Ausbau der B 214  zuständige Landesstraßenbauverwaltung hat im Rahmen der hierzu durchgeführten Planfeststellungsverfahren festgestellt, ob und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, die durch diese Projekte bedingt sind. Im Ergebnis werden im Rahmen der Lärmvorsorge aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, die planfestgestellt sind,  projektbegleitend realisiert. Zusätzliche und damit freiwillige weitere Lärmschutzmaßnahmen (zu denen auch ein lärmarmer Fahrbahnbelag gehört), die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen, können durch das Land nicht umgesetzt werden.

 

Bezüglich der Altenceller Schneede ergibt sich nach den durch das Land durchgeführten Untersuchungen zum Ausbau der B 214 (welcher den Anschluss des Südteils der Ortsumgehung an die B 214 berücksichtigt) keine Notwendigkeit für einen lärmarmen Fahrbahnbelag. Seitens der Stadt Celle sind hier kurzfristig keine Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen erforderlich. Deshalb wurde Ende 2010 aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Der Einbau einesrmarmen Fahrbahnbelages wird geprüft, wenn in der Altenceller Schneede die Fahrbahndecke erneuerungsbedürftig ist. Ein Zeitpunkt hierfür kann jedoch zurzeit nicht benannt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der VA erklärt den Antrag als erledigt.

 

 

 

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Anlagen

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