Beschlussvorlage - BV/0042/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenrechtliche Einziehung des Parkplatzes: Allerstraße/Auf dem Kampe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Werwarth)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Vorberatung
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16.06.2005
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Geplant
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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23.06.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss (VA) beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren für den öffentlichen Parkplatz Allerstraße/Auf dem Kampe nach § 8 des Nds. Straßengesetzes durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekannt zu geben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.
b) Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu a) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung des Parkplatzes gem. § 8 des Nds. Straßengesetzes - NStrG - vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Einziehung wird mit dem Tage nach der Veröffentlichung der Einziehungsverführung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht – wirksam.
(Werwath)
Stadtrat
Sachverhalt:
Die evangelische Kirchengemeinde Neustadt plant den Ankauf der Parkplatzfläche Ecke Auf dem Kampe/Allerstraße von der Stadt Celle. Die Kirchengemeinde plant auf der Fläche den Bau eines Gemeindehauses.
Da der Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, ist ein förmliches Einziehungsverfahren nach § 8 des Nds. Straßengesetzes – NStrG – erforderlich.
