Beschlussvorlage Ziele - VZ/0529/11
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Lüneburger Heerstraße / Nord" der Stadt Celle im Ortsteil Hehlentor- Veränderungssperre gemäß den § 14,16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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01.02.2012
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Geplant
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Ortsrat Hehlentor
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Vorberatung
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21.03.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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10.05.2012
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 1,7 km
Größe des Plangebietes:etwa 14,8 ha
geplante Nutzungen:allgemeine Wohn- und Mischgebiete
Für das Plangebiet im Ortsteil Hehlentor wurde 1962 ein Bebauungsplan aufgestellt, um weitere Bauflächen für Wohngebäude im Celler Stadtgebiet anzubieten. Dieser Bebauungsplan wurde in den Jahren 1964 und 1967 für Nutzungsänderungen auf Teilflächen bisher zweimal geändert. Wesentliche Grundlage der Planung war die damals bekannte Linienführung der Ortsumgehung der Bundesstraße 3. Im Laufe der Jahre ist die Trasse der Ortsumgehung überarbeitet worden. Durch Veränderungen an Planungen der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten bedarf der Bebauungsplan einer Anpassung an die Planung der Ortsumgehung.
Der Rat der Stadt Celle hat die Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Dadurch soll eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden. Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren sollen im Zuge der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ausgewiesen werden.
Für den unbebauten Bereich zwischen dem Birnbaumweg und der zukünftigen Trasse der Ortsumgehung ist wiederholt die Absicht zur baulichen Nutzung bekannt geworden. Da die Pläne zur Ortsumgehung noch nicht planfestgestellt sind, würde eine Errichtung von Wohngebäuden auf dieser Fläche eine zügige Planung beeinträchtigen. Mit der Veränderungssperre soll die Errichtung von baulichen Anlagen bis zur Rechtskraft des geänderten Bebauungsplans unterbunden werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können im Einzelfall zugelassen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Übersichtsplan, der Teil der Satzung ist, dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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9 kB
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2
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(wie Dokument)
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797,8 kB
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