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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0183/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Abi-Umzug wird von einem Abiturienten /  einer Abiturientin des jeweiligen Jahrganges zusammen mit einem Organisationsteam aus den Jahrgangssprechern der Celler Gymnasien verantwortlich gestaltet und bei der Stadt Celle als zuständige Genehmigungsbehörde eine Sondernutzungserlaubnis beantragt.

 

Es ist im Interesse aller Beteiligten von Antragstellern über Verwaltung, Polizei und Sanitätsdiensten, dass die Ablaufplanung alle relevanten Sicherheitsrisiken möglichst ausschließt. Die Unversehrtheit der feiernden Teilnehmer, der Zuschauer und anderer Verkehrsteilnehmer ist ein hohes Gut. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Abi-Umzug per se keine ungefährliche Veranstaltung darstellt, weil landwirtschaftliche Anhänger grundsätzlich nicht für das Befördern von Personen (Feiernden) auf der Ladefläche gedacht und konzipiert wurden. 

 

Die Auflagen im Genehmigungsbescheid des Abi-Umzuges und der Ablauf werden jedes Jahr anhand der Erfahrungen aus den Vorjahren angepasst. In einer Gefährdungsanalyse mit Sicherheitskonzept werden die Risiken dargestellt, bewertet und geeigneten Maßnahmen ergriffen. Diese münden bei jährlicher Überprüfung und Neubewertung in die Ablaufplanung und Auflagen. Mit allen Beteiligten finden dazu im Vorfeld Abstimmungsgespräche statt.

 

Das Verhalten der Teilnehmer hat sich erfahrungsgemäß in den letzten Jahren stetig  verschlechtert. Die eingetreten Ereignisse in 2011 führten notwendigerweise  zu einer geänderten Sicherheitslage für das Jahr 2012 und der Entscheidung, den Halt auf dem Gren Plan aufzugeben. Die geringere Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr (Doppeljahrgang) ist kein Argument, das eine günstigere Beurteilung rechtfertigt.

 

Nachfolgend sind einige wesentliche Punkte zum Fehlverhalten im letzten Jahr dargestellt, die zu einer Neueinschätzung der Gefahrenanalyse führten:

 

-          Zunahme des Alkoholkonsums bzw. -pegels sowohl während der Fahrt als auch während des Halts auf dem Großen Plan.
 

-          Es wurde von Außenstehenden (Besuchern) und Teilnehmern versucht, auf die  anfahrenden Anhänger zu gelangen. Hierbei haben die Teilnehmer auf den Anhängern versucht, unten stehende Personen hinauf zu ziehen (Bordhöhe beträgt mindestens 2 m) und diese dann am Anhänger hängend ca. 50 m mitgenommen. Ein Mädchen ist dabei sogar abgerutscht und nur durch einen glücklichen Zufall nicht unter die Räder geraten. Ein Stoppen der Zugmaschine ist in diesem Fall nicht mehr so schnell möglich
 

-          die Höchstpersonenanzahl auf den jeweiligen Anhängern (max.35 Personen) wurde nach dem Halt auf dem Großen Plan deutlich überschritten (die Stabilität des landwirtschaftlichen Transportmittels ist dann nicht mehr gewährleistet), eine Kontrolle nach dem Stopp ist auf dem Großen Plan  aufgrund der Besuchermassen, der Anzahl der Fahrzeuge (15-18) und Teilnehmer nicht mehr möglich. Die Ordner auf den Anhängern waren völlig überfordert.
 

-          Von Zuschauern wurden unkontrollierbar Taschen und Rucksäcke beim Halt auf dem Großen Plan hochgereicht. Eine Prüfung der Auflagen (z. B. Verbot der Mitnahme von Gegenständen) kann dort  nicht mehr erfolgen. Dieses führt dazu, dass unerlaubte Gegenstände mitgeführt werden, die dann so wie im letzten Jahr Gefährdungen für die anderen Verkehrsteilnehmer hervorrufen (ein 5 L Bierfass ist in der Hannoverschen Heerstraße in den Gegenverkehr gefallen). Das Aussortieren von stark alkoholisierten Teilnehmern ist bei der Anzahl auch nicht realisierbar.
 

-          Dies führte  letztlich dazu, das pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden

 

 

Die oben aufgeführte Sach- und Sicherheitslage wird von der Polizeiinspektion Celle mitgetragen. Ein Halt auf dem Großen Plan wird daher von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt.

 

 

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