Beschlussvorlage Ziele - VZ/0193/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung und der allgemeinen Vertragsbedingungen für Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.06.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Entgelte werden für das Kindergartenjahr 2012/2013 auf den derzeit gültigen Stand eingefroren. Dieses entspräche einem Elternanteil von 23,7%.
Die Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten hier insbesondere die Anhebung der Mittagessenpauschale um 2 Euro sowie weitere redaktionelle Änderungen lt. Anlage 1 und die Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Kindertagesstätten der Stadt Celle (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form beschlossen.
Sachverhalt:
Um die vom Rat beschlossene Eigenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten in Höhe von 25 % zu realisieren, müssten die Entgelte angepasst werden. Hauptgrund für die notwendige Anpassung ist die Tariferhöhung seit dem 01.08.2011 sowie die Bereitstellung zusätzlichen Personals für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Vorlage Nr. BV/0395/10-1).
Allerdings war die Anpassung der Entgelte in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Bestandteil der politischen Diskussion dahingehend, die Höhe der Entgelte auf dem Status Quo einzufrieren, zumal eine Entgelterhöhung nicht mit dem Ziel der Entlastung der Eltern durch das Staffelentgelt korrespondiert.
Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung würde sich eine Entgelterhöhung wie folgt abzeichnen:
Elternanteil | bisher | neu |
Halbtagsplatz | 110,00 | 118,00 |
3/4 Gruppe [bisher halbtags + 2 Zusatzstunden] | 163,00 | 176,00 |
Ganztagsplatz | 206,00 | 222,00 |
Integrationsgruppe (5 Stunden) | 137,00 | 147,00 |
Krippe (halbtags) | 118,00 | 127,00 |
Krippe (3/4) [bisher halbtags + 2 Zusatzstunden] | 175,00 | 188,00 |
Krippe (ganztags) | 231,00 | 249,00 |
Hort | 62,00 | 66,00 |
Hort in den Ferien | 29,00 | 31,00 |
Hort freitags | 16,00 | 17,00 |
Betreuung bis 19:00 Uhr | 52,00 | 58,00 |
Früh- / Spätdienst je 1/2 Stunde | 13,00 | 14,50 |
Bringe- und Abholzeit | 13,00 | 14,50 |
Ein Einfrieren der Entgelte führt im Produkt 365100 zu einer Mindereinnahme von ca. 120.000 . Im Produkt 365200 ergäbe sich bei den Zuschüssen für die freien Träger eine Mehrausgabe von ca. 180.000 .
Darüber hinaus sind einige Anpassungen und redaktionelle Änderungen erforderlich. Diese sind aus den anliegenden Synopsen ersichtlich. Hervorzuheben sind folgende wesentliche Änderungen:
§ 2, Nr. 4.3: Ferienbetreuung Hort
Zum einen muss klargestellt werden, dass Kosten für Ausflüge während der Ferienbetreuung nicht in den Entgelten enthalten sind. Zum anderen ist es für die Planung der Ferienbetreuung erforderlich, für die Anmeldung eine Frist zu setzen.
Parallel dazu ist eine gesonderte Kündigungsfrist für die Ferienbetreuung im Hort in den Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgenommen worden (§ 8 Nr.2).
§ 2, Nr. 5.3: Mittagessenpauschale
Aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln in den vergangenen Jahren ist der Verfügungsrahmen für den Wareneinsatz pro Portion um 10 Cent erhöht worden. Bei monatlich durchschnittlich 20 Essen pro Kind beträgt der Mehraufwand 2 Euro. Um diesen Betrag ist Monatspauschale zu erhöhen.
§ 3, Nr. 4: Zuschüsse
Es wurde ein Hinweis auf das Bildungs- und Teilhabepaket aufgenommen.
§ 3, Nr.5: Geschwisterkindvorteil
Es wird verdeutlicht, dass sich der Geschwisterkindvorteil auch auf die verlängerten Betreuungszeiten nach § 2 Nr. 5.1 bezieht.
Außerdem ist die Frist für die Gewährung des Geschwisterkindvorteils um 1 Jahr verlängert worden. (Ratsbeschluss vom 22.03.12, VZ/0080/12-1)
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Anlagen verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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60,6 kB
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