Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0212/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Auf Grundlage der beigefügten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Schüleraustausch vom 21.6.2001 gewährt die Stadt Celle den Schulen in ihrer Trägerschaft Zuschüsse zu Schüleraustauschmaßnahmen. Nach Wegfall der Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet werden in diesem Bereich nur noch Kontakte mit Schulen aus Partnerstädten gefördert.

 

Im Vordergrund der Förderung stehen die 25-prozentigen Zuschüsse zu den Fahrtkosten und die Gästepauschale in Höhe von 15 € je Teilnehmer/-in nach 2.2 und 2.5 der Förderrichtlinien. Aufgrund der knappen Haushaltsmittel wurden die Veranstaltungen am Zielort in der Regel in den letzten Jahren gar  nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die Bezuschussung besteht nicht.

 

Im Haushaltsjahr 2011 wurden folgende Zuschüsse zu Schüleraustauschmaßnahmen gewährt:

 

 

Schule

Partnerschule

he des Zuschusses

Grundschule Klein Hehlen

Meudon

                 1.368,75 €

Grundschule Waldweg

Wrozlaw/Polen

                    195,00 €

KAV-Gymnasium

Mazkeret Batya

                 2.591,81 €

Realschule Westercelle

Holbaek

                    574,31 €

insgesamt 2011

 

                 4.729,87 €

 

 

 

Zur Verfügung stehender Haushaltsansatz:

                 5.000,00 €

 

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde 2011 die Hälfte der vorgesehenen Haushaltsmittel von 10.000 € eingespart. Da mehrere Maßnahmen entfielen, war dies auch auskömmlich.

r das Haushaltsjahr 2012 wurde über den Nachtrag eine Aufstockung auf 10.000 € beantragt, da entsprechende Anträge der Celler Schulen vorliegen.

 

Die Höhe der Zuschüsse differiert z. T. erheblich in den einzelnen Haushaltjahren und ist nicht im Vorfeld zu bestimmen. Verschiedene Faktoren wie Terminprobleme oder Wechsel bei den Ansprechpartnern erschweren die Planungen der Schulen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...