Beschlussvorlage Ziele - VZ/0129/12
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle "Triftweg/Am Ohlhorstberge" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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03.05.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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13.06.2012
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Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 03.03.2008 bis zum 14.03.2008 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.02.2008 bis zum 31.03.2008. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um im Bereich zwischen der vorhandenen und planerisch festzusetzenden gewerblichen Nutzung sowie nördlich im Bereich Ohlhorststraße und Triftweg vorhandener Wohnbebauung ein Mischgebiet sowie ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen und somit zusätzliche Wohnnutzung sowie nicht störendes Gewerbe zu ermöglichen. Entlang einer zentralen Erschließungsstraße sollen in aufgelockerter Bauweise auf großen Grundstücken ca. 20 Einzelhäuser entstehen, ähnlich den im östlichen Teil bereits vorhandenen Musterhäusern. Insgesamt wird Wert auf eine ökologische und nachhaltige Bauweise gelegt.
Zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und dem Mischgebiet sind in Orientierung an einen vorhandenen Graben und einen Teich Grünflächen zur Versickerung des Niederschlagswassers vorgesehen.
Eine örtliche Bauvorschrift über Gestaltung, die sich insbesondere auf Fassaden- und Dachgestaltung aber auch auf die Einfriedungen der Grundstücke bezieht, ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Die hier getroffenen Festsetzungen sollen sich verbindend und harmonisierend auswirken und zu einer charakteristischen Bereichsprägung beitragen, ohne die individuelle Gestaltungsfreiheit zu stark einzuschränken.
Weitere Angaben zum Inhalt des Bebauungsplanes können dem beigefügten Planentwurf und der Begründung entnommen werden.
Zur Beschleunigung des Planverfahrens soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange parallel mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1.014,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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