Beschlussvorlage - BV/0219/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Planstraßen im OT Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Entscheidung
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10.07.2012
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Sachverhalt:
Im Bebauungsplan der Stadt Celle Nr. 6 Altenhagen „Gewerbegebiet Altenhagen/Nord“ ist sind mehrere Planstraßen ausgewiesen. Für das weitere Verfahren ist es notwendig, dass diese Planstraßen frühzeitig benannt werden.
Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 des zum 01.11.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheidet der Ortsrat über die Benennung einer Straße, die ausschließlich in der Ortschaft gelegen ist.
Die im Bebauungsplan ausgewiesene Planstraße A stellt die Verlängerung der Hogrevestraße dar. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Namen auch bis zur Einmündung in den Tannhorstweg beizubehalten.
Aus planerischer Sicht ist es sinnvoll, dass die im Bebauungsplan ausgewiesenen Planstraße B und D den selben Namen erhalten.
Ferner ist die Planstraße C zu benennen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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454,6 kB
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