Beschlussvorlage - BV/0117/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in Neuenhäusen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Werwarth)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Vorberatung
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01.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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23.06.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
Nach
Empfehlung des Ortsrates Neuenhäusen, des Ausschusses für Straßenbau und
Verkehr und des Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Celle, dass
der in der Anlage 1 mit A bezeichnete Teil zwischen Bahnhofstraße und
Fuhsebrücke mit „Trüllerstraße“ und der mit B bezeichnete
Teil zwischen dem Kreisel Wiesenstraße und der Windmühlenstraße mit „Neuenhäusener
Straße“ benannt wird.
(Werwath)
Stadtrat
Sachverhalt:
Der
Ortsrat Neuenhäusen hat sich in seinen Sitzungen am 22.09.2004, am 24.11.2004
und am 09.02.2005 ausführlich mit der Namensgebung der verlängerten
Biermannstraße befasst. Aus der bisherigen Diskussion ist zu entnehmen, dass es
dem Ortsrat mehrheitlich darum geht, einen Abschnitt der neuen Straße mit
„Neuenhäusener Straße“ zu benennen und in zweiter Linie eine
Benennungsmöglichkeit nach Pastor Voigt zu finden. In der Zwischenzeit sind
zwei Anträge bei der Verwaltung eingegangen, die folgende Benennungsvorschläge
beinhalten:
„Marienstraße“
(FDP-Fraktion vom 22.02.2005) und
„Straße
des 8. April“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.05.2005).
Zu
den beiden letztgenannten Anträgen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die
Marienstraße befand sich auf dem heutigen Stadtwerkegelände und verlief
parallel zur Kirchstraße. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Benennungsvorschlag
zurückzustellen und ihn bei einer zukünftigen eventuellen Überplanung des
Stadtwerkegeländes wieder aufzugreifen.
Dem
Vorschlag einer Namensgebung „Straße des 8. April“ sollte aus Sicht
der Verwaltung nicht gefolgt werden, weil mit dem zentralen Mahnmal in der
Triftanlage gebührend und umfangreich an dieses historische Datum erinnert
wird.
Deshalb
schlägt die Verwaltung vor, den derzeit noch unbenannten Teil zwischen
Bahnhofstraße und Fuhsebrücke in Anknüpfung an die Vorlage Nr. B 321/99 mit „Trüllerstraße“
und den Teil der neuen Straße ab dem Kreisel Wiesenstraße bis zur
Windmühlenstraße mit „Neuenhäusener Straße“ zu benennen.
Darüber hinaus prüft die Verwaltung derzeit, ob eine Namensgebung in Erinnerung
an Pastor Voigt für die Gasse zwischen der Kirchstraße und der Schackstraße
möglich ist. Bei positivem Ausgang wird ein entsprechender Benennungsvorschlag
dem Ortsrat zur Empfehlung vorgelegt werden.
