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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0215/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anträge Nr. 031-2011 und Nr. 023-2011 werden als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der Aufnahme der Celler Altstadt in das Bund-Länder-Städtebau-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Jahre 2010 besteht die Möglichkeit, für private Modernisierungsmaßnahmen und auch Maßnahmen im öffentlichen Raum eine Förderung zu erhalten.

Den Eigentümern im übrigen Stadtgebiet stehen für Modernisierungsmaßnahmen verschiedene Zuschüsse und Förderungen anderer Träger und Institutionen offen.

Eine Bereitstellung – und ständige Aktualisierung – von Informationen über alle am Markt befindlichen Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer in der Altstadt oder im sonstigen Stadtgebiet durch das Sanierungsmanagement bzw. die Stadtverwaltung ist nicht möglich. Generell ist im Fördergeschehen eine ständige Bewegung erkennbar, bei der laufend neue Programme verschiedener Träger hinzukommen und Fördersätze neu justiert werden. Dies gilt auch für Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II wie beispielsweise KfW-Programme für altersgerechte Umbaumaßnahmen im privaten Wohnungsbestand.

Eine Übersicht über verschiedene Förderprogramme im Zusammenhang mit baulichen Modernisierungsmaßnahmen bieten beispielsweise die NBank oder die KfW auf ihren jeweiligen Internetseiten.

Speziell für die Altstadt sei bei einer angedachten Inanspruchnahme auch anderer Fördermittel durch Modernisierungswillige auf die „Förderrichtlinie der Stadt Celle für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung der Stadt Celle für die „Altstadt-Celle“ vom 26.08.2010“ hingewiesen, hier auf den § 2 Abs. 4, nach dem „andere Fördermittel Dritter wie z. B. Förderung des Denkmalschutzes, Wohnungsbaufördermittel […] vorrangig einzusetzen (Subsidiaritätsprinzip) und im Einzelfall anzurechnen“ sind.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sich Modernisierungswillige oder –interessierte, ob in der Altstadt oder im übrigen Stadtgebiet, bei der Planung ihrer Maßnahmen im Allgemeinen eigenständig über den Markt der Zuschüsse und Fördermöglichkeiten informieren und die für ihre Maßnahmen geeigneten Fördermöglichkeiten gezielt auswählen. Diese Einschätzung gilt auch für solche Lebenssituationen, in denen ein Umbau aus Altersgründen notwendig wird bzw. in Erwägung gezogen wird. Eine Begleitung von solchen Umbaumaßnahmen durch die Stadtverwaltung mittels eines „Passes für Barrierefreiheit“ ist nicht geplant; vielmehr wird davon ausgegangen, dass bei Maßnahmen des altersgerechten Umbaus die obligatorische, objekt- und nutzerorientierte Beratung durch beispielsweise Architekten und sonstige am Baugeschehen beteiligte Fachkundige zweckmäßig und ausreichend ist.

 

Zu Beginn der Gesamtmaßnahme „Altstadt Celle“ als Förderkulisse, welche voraussichtlich bis 2020 laufen wird, sind alle Immobilien-Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes direkt angeschrieben und über die Auswirkungen, die sich aus der Ausweisung als Sanierungsgebiet ergeben können, informiert worden.

Diese Eigentümerinformation beinhaltete auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei Modernisierungs-/Baumaßnahmen.

Bei der im Raum stehenden Pauschalaussage, dass über den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ca. acht bis zehn Maßnahmen jährlich gefördert werden können, handelt es sich um einen theoretischen Wert, basierend auf dem rechnerischen Potenzial, welches sich aus der jährlich voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fördersumme und der angenommenen durchschnittlichen Gesamtsumme einer angenommenen durchschnittlichen Modernisierungsmaßnahme ergibt.

Die tatsächliche Förderung einer privaten Maßnahme setzt eine vorausgehende Modernisierungs-Voruntersuchung mit Abschluss eines Modernisierungsvertrages zwischen dem Eigentümer und der Stadt Celle voraus. Daher hängen die Nachfrage und damit auch die Anzahl der letztlich geförderten Maßnahmen nicht zuletzt von den Planungen und der Bereitschaft der Eigentümer ab.

 

 

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Anlagen

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