Beschlussvorlage Ziele - VZ/0014/12-1
Grunddaten
- Betreff:
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Wohnungsmarktprognose Celle 2025 (GEWOS) und Stadtentwicklungskonzept Wohnen (SEK W)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.07.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bisherige Behandlung:
Ö 01.02.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
N 07.02.2012 Verwaltungsausschuss
Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in seiner Sitzung am 01.02.2012 empfohlen hat, 45.000€ für einen externen Auftragnehmer in den Haushalt 2013 für die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen einzustellen, wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.02.2012 nach kurzer Beratung ohne Beschlussfassung vertagt.
Nachfolgender Sachverhalt gibt Aufschluss über
- Die Erforderlichkeit und
- die Gründe für eine externe Vergabe des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen
Die städtebauliche Entwicklung einer Stadt bedarf besonders vor dem Hintergrund anstehender Entwicklungen und geänderter Rahmenbedingungen einer zielgerichteten Justierung. Für die Stadt Celle seien an dieser Stelle die derzeit wichtigsten benannt: Die demografische Entwicklung und deren Folgen sowie die wichtige Aufgabe der Konversion militärischer Liegenschaften, die durch die Bundeswehrstrukturreform und den Abzug der britischen Streitkräfte in den Fokus rückt.
Im Rahmen des sogenannten Kompendiums der integrierten Stadtentwicklung wurden bislang die Bereiche Einzelhandel, Gewerbe und Mobilität abgeschlossen bzw. mit deren Bearbeitung begonnen. Die Erarbeitung des Kompendiums wird im Laufe der nächsten Jahre – Baustein für Baustein – kontinuierlich fortgeführt. Ein wichtiger Schwerpunkt der Stadtentwicklung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung des Themas Wohnen in Celle. Im Weiteren ist deshalb ein „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (SEK W) vorgesehen. Dieses Konzept soll der Stadt Celle als Basis für künftige strategische Entscheidungen dienen. Einer unabhängigen und fachlich fundierten Grundlagenermittlung und der darauf aufbauenden Konzepterstellung kommt dabei eine sehr große Bedeutung zu. Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Anwendung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen als eine Art Fachgutachten im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren.
In diesem Zusammenhang ist auch die durch die WBG in Auftrag gegebene „Wohnungsmarktprognose Celle 2025“ zu nennen, die einen ersten genaueren Blick auf die Ausgangslage des Celler Wohnungsmarktes vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels liefert. Die Untersuchung zeigt unter anderem auf, dass eine moderate Wohnraumentwicklung künftig auf die zentralen städtischen Bereiche ausgerichtet sein sollte. Bei der vorliegenden Prognose der GEWOS ist zu beachten, dass die Betrachtung basierend auf den Anforderungen der WBG zunächst nur in quantitativer Hinsicht durchgeführt wurde und der genaue Blick auf qualitative Aspekte des Wohnmarktes an dieser Stelle noch ausgeblieben ist. In der Wohnungsmarktprognose ebenfalls nicht enthalten ist der konzeptionelle Ansatz für die künftige Entwicklung der Siedlungsbereiche, Stadtquartiere und Gebäudebestände. Es ist zu klären welche Anforderungen künftig an den Wohnraumbestand der Stadt Celle gestellt werden, inwieweit diese bereits erfüllt werden und wo ggf. Entwicklungs- oder Erneuerungsbedarf besteht.
Die Veröffentlichung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zum kommunalen Konzept „Neues Wohnen in Hildesheim“ liefert Anregungen für die künftige Ausrichtung des für die Stadt Celle geplanten Konzeptes. An dieser Stelle kommen neben energetischen Gesichtspunkten auch solche der Barrierefreiheit und der künftigen Erreichbarkeit von Siedlungsbereichen zum Tragen. Ziel muss es sein, ein tragfähiges Konzept für attraktives Wohnen in der Stadt Celle zu schaffen. Konkrete Handlungsempfehlungen sollen daher als wichtiges Ergebnis am Ende des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen stehen.
Ziel dieser Arbeit ist neben der Bestandsaufnahme von vorhandenem Gebäude- und Wohnungsbestand, die Untersuchung des quantitativen und vor allem auch qualitativen Bedarfs an Wohnraum für die nähere Zukunft. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die nach Celle einpendelnden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden. Möglicherweise könnte sich an dieser Stelle auch eine Anzahl von Zuzügen generieren lassen, wenn gezielt auf entsprechende Wohnwünsche eingegangen werden kann. Wichtige Erkenntnisse werden auch aus der Betrachtung der demographischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Celle erwartet; insbesondere ein SEK W bietet hier einen sinnvollen Rahmen. Es geht demnach letztlich um eine zielgruppenorientierte Entwicklung bei den Wohnbauflächen und im Wohngebäudebestand.
Die Erarbeitung dieser für eine künftige und gleichzeitig nachhaltige Siedlungsentwicklung unabdingbaren Grundlage wird, ob ihres erforderlichen Detaillierungsgrades, jedoch nicht allein durch die Verwaltung leistbar sein. Dies gilt umso mehr, als eine Reihe weiterer Aufgaben zeitgleich abzuarbeiten ist. Mit Blick auf die oben benannten und derzeit raumgreifenden Veränderungsprozesse sowie dem daraus resultierenden Handlungsdruck, lässt sich die Abarbeitung des Konzeptbausteins Wohnen auch nicht auf einen späteren Bearbeitungszeitraum verschieben. Es war vorgeschlagen, 45.000 € für die Erarbeitung des SEK W durch einen externen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Inzwischen ist eine konkrete Preisumfrage gestartet worden. Im Ausschuss wird über die abgegebenen Angebote berichtet werden. Es wird empfohlen, die Mittel entsprechend der Angebotsauswertung bereit zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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29 kB
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