Beschlussvorlage Ziele - VZ/0251/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle "Einzelhandel Celler Heerstraße Ost - Garßen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.07.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.07.2012
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Bisheriges Verfahren:
Ö 22.09.2011 Planungs- und Bauausschuss
N 04.10.2011 Verwaltungsausschuss
Ö 06.10.2011 Rat der Stadt Celle
Ö 09.11.2011 Ortsrat Garßen
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum:5,1 km
Größe des Plangebietes:5449 m²
geplante Nutzungen:Mischgebiet
Der Rat der Stadt Celle hat am 06.10.2011 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Antrag der Udo von Bothmer Immobilien GmbH gefasst. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücke 153/5 und 155/4 der Flur 6 in der Gemarkung Garßen geschaffen werden, um einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb mit den zugehörigen Erschließungsanlagen zu errichten.
Mit dem Schreiben vom 04.06.2012 hat die Udo von Bothmer Immobilien GmbH ihren Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zurückgezogen. Damit besteht kein Erfordernis mehr zur planungsrechtlichen Steuerung durch Bauleitplanung. Das Bebauungsplanverfahren kann daher eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,9 kB
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