Beschlussvorlage Ziele - VZ/0252/12
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Celle "Einzelhandel Dörnbergstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.07.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.07.2012
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Beschlussvorschlag:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „EDEKA Aktiv Markt H. Mußwessels GmbH, Dörnbergstr. 50“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Celle „Einzelhandel Dörnbergstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:1,3 km
Größe des Plangebietes:etwa 8.400 m²
geplante Nutzungen:Sondergebiet
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des EDEKA Aktiv Marktes in der Dörnbergstr./Ecke Wittinger Straße schaffen. Das Plangebiet liegt an der Kreuzung Dörnbergstraße / Wittinger Straße im Ortsteil Hehlentor und hat eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Gemäß Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept (EZK) für die Stadt Celle (CIMA 2010) spielt der Lebensmittelmarkt in der Dörnbergstraße aufgrund seiner integrierten Lage eine wichtige Rolle für die fußläufige Versorgung der dortigen Wohnbevölkerung. Der Standort wird als solitärer Nahversorgungsstandort und nicht als zentraler Versorgungsbereich klassifiziert, aufgrund des Mangels an ergänzenden Dienstleistungen und der fehlenden Angebotsvielfalt. Gemäß EZK sollte der Edeka wegen seiner wichtigen Nahversorgungsfunktion nach Möglichkeit erhalten werden, er wird als besonders schützenswert erachtet.
Das EZK empfiehlt, dass notwendig werdende Maßnahmen der Standortsicherung (Umbauten oder kleinflächige Erweiterungen), insbesondere falls sonst eine Schließung droht, ermöglicht werden. Es wird zudem empfohlen zu prüfen, ob der vorhandene Parkraum erweitert werden könnte. Der Markt weist zurzeit eine Verkaufsfläche von 518 m2 auf. Dies ist heutzutage nicht ausreichend, um wettbewerbsfähig zu sein. Um auch zukünftig eine Nahversorgung zu gewährleisten, ist daher eine Verdoppelung der Verkaufsfläche auf ca. 1.100 m2 erforderlich. Aufgrund der Erweiterung der Verkaufsfläche sollen zusätzliche Stellplätze entstehen bzw. eine Verlagerung der vorhandenen Stellplätze erfolgen, wie im Einzelhandelskonzept der Stadt Celle vorgesehen. Diese sind im Kreuzungsbereich zur Wittinger Straße und auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle geplant. Die Altlasten auf dieser Fläche wurden bereits entfernt.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich einige Einzelbäume; besondere Biotopflächen werden nicht vermutet.
Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Festsetzung „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Einzelhandelsstandort zu sichern, ihn zu erweitern und den heutigen Ansprüchen anzupassen.
Da das Vorhaben der Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile dient und die auszuweisende Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht durchzuführen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Vorhabengebiet eine Wohnbaufläche dar. Da sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht, wird dieser gemäß § 13a Abs. Nr. 2 BauGB nachträglich berichtigt.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 94 Abs.2 NKomVG nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat Hehlentor wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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745,2 kB
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2
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190,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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374,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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257,2 kB
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