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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0268/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Konzept der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Lachtehausen“ sowie dem Konzept des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Lachtehausen, östlich der

Straße Osterkamp, im Außenbereich

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3.400 m (zur Stadtkirche, Luftlinie)

Größe des Plangebietes:ca. 32.600 m² (3,26 ha)

geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Erzeugung und Nutzung

von Biogas

 

In Celle-Lachtehausen plant der Vorhabenträger „MEINE Biogas GmbH & Co. KG“ die Erweiterung der bereits vorhandenen Biogasanlage, um den Standort künftig energetisch und ökonomisch effizienter nutzen zu können. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 2 MW thermisch auf ca. 4,8 MW thermisch.

Mit der geplanten, erweiterten Kapazität wäre die Biogasanlage Lachtehausen künftig nicht mehr als „privilegiertes Vorhaben“ im Sinne der Außenbereichsregelungen nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) einzustufen. Daher wird eine verbindliche Bauleitplanung erforderlich, welche über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen“ realisiert werden soll.

Hierzu hat der Vorhabenträger am 19.04.2011 einen Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet „Biogasanlage“ ausweisen und die Nutzungsmaße vorgeben. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 12 BauGB auch ein sog. Vorhaben- und Erschließungsplan, der die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen darstellt.

Für die Erweiterung sieht der Vorhabenträger ein zusätzliches Gärproduktlager, die Vergrößerung der bestehenden Silolagerfläche in nördlicher und östlicher Richtung, die Erweiterung bestehender Lagerhallen sowie die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) einschließlich Trafo vor.

Dementsprechend soll im Bebauungsplan als zulässige Art der baulichen Nutzung „Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung und Verwertung von Biogas“ festgesetzt werden. Damit sollen auch Anlagen und Einrichtungen zur Verwertung der anfallenden Produkte zulässig sein, z. B. zur Weiterleitung, Aufbereitung oder Einspeisung von Rohbiogas sowie zur Weiterleitung oder Nutzung von Prozesswärme (Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten wie Heu, Gärprodukten, Scheitholz etc.).

Darüber hinaus wird vom Vorhabenträger ein Wärmenetz angestrebt, welches jedoch nicht Inhalt der Bebauungsplanung wird und für das ein eigenes Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Das Wärmenetz könnte die Hofstelle „Meine“ im Siedlungsbereich Lachtehausen sowie ein Schulzentrum in Altenhagen (nordwestlich des Plangebietes) mit Nahwärme versorgen; weitere bzw. alternative mögliche Abnehmer könnten das Siedlungsgebiet Lachtehausen oder das Gewerbegebiet Altenhagen sein.

Vor dem Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss, gemäß den Regelungen des § 12 BauGB, zwischen Vorhabenträger und der Stadt Celle ein Durchführungsvertrag geschlossen werden, in dem der Vorhabenträger sich zur Durchführung des Vorhabens in einer bestimmten Zeit und zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.

Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wird darüber hinaus eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle notwendig, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird (87. Änderung).

Beide Bauleitpläne – Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächen­nutzungsplanes – werden durch das private Planungsbüro „Institut für Stadt- und Raumplanung Prof. Dr. Hautau & Renneke GmbH“, Bremen, im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.

Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

 

 

Bisheriges Verfahren:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 05.06.2012 bis zum 22.06.2012 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im selben Zeitraum. Die Ergebnisse werden in die weitere Planung einfließen.

 

 

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Anlagen

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