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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0118/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Marienwerderallee/Süd" sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Heese - Süd, Marienwerderallee

Größe des Plangebietes:ca. 4 ha

jetzige Darstellung:Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage

geplante Darstellung:Wohnbaufläche

 

 

 

Die Stadt Celle ist bestrebt, verstärkt Wohnbauland anzubieten. Dies soll auch durch Ausweisung von neuen Baugebieten erfolgen. Zur Vorbereitung entsprechender Planungen fasste der Rat der Stadt Celle am 30.09.2004 den Einleitungsbeschluss für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Marienwerderallee/Süd“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die jetzige Sportanlage an der Marienwerderallee, die aufgrund der günstigen infrastrukturellen Lage für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes gut geeignet ist. Eine Verlegung der derzeitigen Sportnutzungen mit Ausnahme des Schulsports ist möglich. Ziel ist es daher, den Geltungsbereich der 62. Änderung künftig als Wohnbaufläche darzustellen. Dies ermöglicht es auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Teilfläche des Plangebietes für den Schulsport zu sichern und die übrige Fläche als Wohngebiet mit etwa 40 Baugrundstücken für Eigenheime zu entwickeln. Daher wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 durchgeführt.

 

Bislang wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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