Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0214/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Anträge Nr. 025-2011 sowie Nr. 042-2010 werden als erledigt betrachtet.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs werden die beiden Anträge Nr. 025-2011 und 042-2010 in einer Vorlage beantwortet.

a) zu Antrag Nr. 025-2011:

Die Planungen für ein Einkaufszentrum in der Celler Altstadt sind beendet und die hierzu bestehenden Konzepte der letzten Jahre werden nicht weiter verfolgt.

Des Weiteren hat die städtische Politik sich – mit Beschluss des „Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Celle“ durch den Rat am 26.08.2010 – die Stärkung der Altstadt als zentralen Einzelhandelsstandort Celles und dessen qualitätvolle Weiterentwicklung auferlegt. Entsprechend dem Inhalt des Gutachtens leitet sich aus diesem Ratsbeschluss das weitere Handeln in Bezug auf die Innenstadt ab, beispielsweise die besonderen Funktionen der Altstadt zu stärken, ihre Potenziale zu fördern und den Standort nicht durch gegenläufige Entwicklungen an anderer Stelle des Stadtgebietes zu gefährden. Diese Programmatik findet entsprechend Ausdruck im städtischen Verwaltungshandeln.

Die Entwicklung der Celler Altstadt ist auch Hintergrund für ihre Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebau-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Jahre 2010. Damit besteht die Möglichkeit, für private Modernisierungsmaßnahmen und auch Maßnahmen im öffentlichen Raum eine Förderung zu erhalten. Im Vordergrund dieses Programmes steht, neben der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, die Entwicklung der Altstadt als attraktiver Wohnstandort.

Dabei geht es u. a. um Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, was Ergänzungen und auch neu zu errichtende Gebäude mit einschließt. Maßnahmen in den hinteren Grundstücksbereichen, in der Tiefe der Grundstücke, können damit ebenso abgedeckt werden. Entscheidend ist auch hier die Bereitschaft und Initiative der jeweiligen Eigentümer, beispielsweise auch über Baugenossenschaften. Auch die Schaffung bzw. Modernisierung von Wohnraum für ältere Bewohnerinnen und Bewohner ist dabei möglich. In Bezug auf barrierearme oder gar barrierefreie Wohnungen ergeben sich in der historischen Fachwerkaltstadt Einschränkungen, die in der Natur der Sache begründet sind (z. B. niedrige Geschossdecken, Podeste, Absätze, Stufen, fehlender Platz für Aufzüge und Rampen), sodass entsprechende Anforderungen immer pro Einzelobjekt geplant werden müssen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, als zuständiger Fachausschuss, sowie der Rat der Stadt Celle tagen öffentlich. Das im Rahmen der Altstadtsanierung sich ergebende tatsächliche Alltagsgeschäft ist Teil des originären Verwaltungshandelns und findet zu Teilen in internen Besprechungen und Arbeitsrunden mit teilweise wechselnden Akteuren statt. Eine Öffentlichkeit wäre hier zweckfremd und auch rechtlich nicht möglich, da hier überwiegend vertrauliche Informationen von Eigentümern und Investoren zur Rede stehen (Datenschutz).

Weitere, eigenständige Veranstaltungen wie beispielsweise die Altstadtkonferenz, tagen öffentlich, wobei die Struktur, die Organisation und auch der Öffentlichkeitsgrad aber Gegenstand der Selbstorganisation sind.

Seit Beginn der Gesamt-Sanierungsmaßnahme „Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle“ sind viele der im vorliegenden Antrag genannten Themen diskutiert worden; diese bilden nun die Schwerpunkte des Förder- und Sanierungskonzeptes. Von daher ist der vorliegende Antrag als abgearbeitet zu werten.

 

 

b) zum im Antrag Nr. 025-2011 als noch zu beraten angeführten Antrag Nr. 042-2010 ist auszuführen:

 

zu Nr. 1:

Private Modernisierungsmaßnahmen sind der Schwerpunkt des Förderprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Celler Altstadt.

zu Nr. 2, 3 und 5:

Es ist denkbar, dass besonders beispielhafte Wohnungsmodernisierungen im Altstadtbereich nach Abschluss der Baumaßnahmen von einer Öffentlichkeitsarbeit, zu der auch eine plakettenhafte Auszeichnung gehören kann, begleitet werden, beispielsweise durch den (künftigen) Sanierungsträger. Information und Beratung über Fördermöglichkeiten werden dann ebenfalls Aufgabe und Geschäft des Sanierungsträgers sein.

Ein Blockheizkraftwerk kann auch in der Altstadt die Versorgung von mehreren Immobilien übernehmen. Als Betreiber können hier Privateigentümer oder Energiegenossenschaften, aber auch klassische Versorgungsunternehmen wie u. a. die Stadtwerke auftreten. Entsprechende Vorgaben durch aktuell im Verfahren befindliche Bebauungspläne sind hierfür nicht erforderlich.

zu Nr. 4:

Mit dem Kooperativen Ideenwettbewerb „Altstadt Celle – Leben in der Mitte“ von 2011 haben die beteiligten Planungsbüros, welche aus dem ganzen Bundesgebiet stammen, vielfältige Vorschläge und Konzepte geliefert, u. a. um in der Altstadt qualitätvollen Wohnraum zu entwickeln. Für den Wettbewerb wurden Mittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ verwendet. Die weiteren Fördermittel des Programms sind dazu gedacht, private Modernisierungsmaßnahmen, also auch die Attraktivierung und Schaffung von Wohnraum, zu fördern und stehen den Hauseigentümern zur Beantragung offen.

zu Nr. 6:

siehe hierzu Teil a) dieser Vorlage.

zu Nr. 7:

Eine gezielte Vermarktung Celles und seiner Altstadt als (Alters)Wohnsitz auch in anderen Städten ist eine Aufgabe für das Stadtmarketing.

 

Zu Antrag Nr. 076-2010, der ebenfalls in Antrag 025-2011 erwähnt wird, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2011 beschlossen, dass dieser erledigt sei.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...