Beschlussvorlage - BV/0123/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2 Ahg, 1. Änd., 2. Teil der Stadt Celle "Im Dorfe" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- Satzungsbeschluss (§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Zuständigkeit:
- (Werwarth)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.06.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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07.07.2005
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
-der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 08.02.05 wird nicht entsprochen;
- der Stellungnahme der Deutschen Bahn Netz AG mit Schreiben vom 14.01.05 wird nicht entsprochen
Der Bebauungsplan Nr. 2 Ahg der Stadt Celle „Im Dorfe“, 1. Änderung, 2. Teil, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Altenhagen
Größe des Plangebietes:ca. 13,5 ha
geplante Nutzungen:Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet
Am 20.12.2001 fasste der Rat der Stadt Celle den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ahg "Im Dorfe". Ziel dieser Änderung ist die Schaffung neuen Wohnraums durch eine behutsame Nachverdichtung eines bestehenden Wohnquartiers. Dies erfordert eine übergreifende und nicht auf einzelne Grundstücke festgelegte Neufassung des Gebietes.
Zur Beschleunigung des Verfahrens wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Sie erfolgte in der Zeit vom 18.01. bis 18.02.2005.
Der Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 der Planung zugestimmt.
Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Untere Bodenschutzbehörde des Zweckverbandes Abfallwirtschaft darauf hingewiesen, dass sich im Bereich zwischen den Straßen Dahlgrund und Fuhrmannsbirken Verdachtsflächen von Altablagerungen befinden. Da es für den südlichen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 2 Ahg der Stadt Celle „Im Dorfe“, 1. Änderung einen zeitlichen Rahmen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche bestand, wurde der Geltungsbereich in zwei Teilen untergliedert, wobei der erste Teil bereits am 03.03.2005 vom Rat der Stadt Celle als Satzung beschlossen wurde. In der Zwischenzeit ist vom Zweckverband Abfallwirtschaft ein externes Büro mit einem Bodenschutzgutachten beauftragt worden. Die Untersuchung durch den Gutachter hat ergeben, dass sich der Verdacht von Altablagerungen lediglich auf einem Grundstück bestätigt hatte - siehe Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft, die Anlage dieser Vorlage ist. Es handelt sich bei diesen Grundstück um ein Privatgrundstück, welches bereits bebaut ist. Darüber hinaus ist das Schutzgut Grundwasser durch die Altablagerung nicht gefährdet, so dass auf eine Kennzeichnung in der Planzeichnung verzichtet wird. Bei den anderen Altlastenverdachtsflächen hat sich, so die Untere Bodenschutzbehörde des Zweckverbandes Abfallwirtschaft, der Verdacht nicht bestätigt.
Die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, die sich auf diesen 2. Teil beziehen, sind in der als Anlage beigefügten Tabelle kurz zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen worden. Die vollständigen Schreiben sind in Kopie ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen bezogen sich lediglich auf den 1. Teil dieser 1. Änderung und wurden somit bereits behandelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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365,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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669,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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502,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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188,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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585,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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176 kB
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8
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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63,8 kB
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