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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0168/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.   Die allgemeine Pauschale für das Ev. Beratungszentrum wird auf einen jährlichen Zuschuss von 13.700,00 € ohne Anpassung bis Ende 2015 heraufgesetzt. Der Ansatz auf dem Produktkonto 367100/4318180 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes entsprechend zu erhöhen.

 

2.   Die Gruppenarbeit mit Kindern getrennt lebender Eltern auf Nachweis der Kosten auf maximal 2.650,00 € zu erhöhen, unter Berücksichtigung einer gleich hohen Landkreisbeteiligung. Der Ansatz auf dem Produktkonto 367100/4318180 ist entsprechend zu anzupassen.

 

3.   Die Stadt Celle unterstützt die weiteren Angebote des Ev. Beratungszentrums im Rahmen bestehender Kooperationen, ohne allerdings in die Finanzierung einzusteigen.

 

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Sachverhalt:

 

Aus dem umfangreichen Schreiben des Kirchenamtes Celle vom 12.04.2012 und vor dem Hintergrund eines Gesprächs mit Herrn Mengel ergibt sich im Wesentlichen folgender Antrag:

 

1.)      Eine Anpassung des allgemeinen Zuschusses in Höhe von bisher 8.947,61 € auf über 13.000,00 €.

 

Das Kreiskirchenamt begründet die Anhebung des allgemeinen Zuschusses damit, dass seit 1992 keine Anpassung an den Verbraucherpreisindex bzw. an Tarifveränderungen stattgefunden hat.

 

Mit Hinweis auf die mit den freien Trägern der Jugendhilfe fast jährlich verhandelten Fachleistungsstunden, Tagessätze oder Monatspauschalen sollte im Rahmen der Gleichbehandlung eine entsprechende Wertermittlung vor dem Hintergrund der Tarifveränderungen finanziert werden. Dabei wird vorgeschlagen, einen gemittelten Festbetrag in Höhe von 13.700,00 € pro Jahr als Festzuschuss für die Aufgaben des Evangelischen Beratungszentrums für einen Zeitraum bis Ende 2015 (prospektiv gemittelter Wert) festzulegen.

 

2.)      Es ist dem Kirchenkreis ein weiteres Anliegen, auch die Gruppenarbeit mit Kindern getrennt lebender Eltern finanziell entsprechend anzupassen.

 

Diese Aufgabe wird von keinem anderen Träger wahrgenommen. Die gesetzlich vorgesehene Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) richtet sich leider nur an Mütter und Väter. Ein Beratungsangebot für die betroffenen Kinder und Jugendlichen gibt es im SGB VIII nicht. Dennoch ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe flankierend zu anderen Jugendhilfeleistungen in Celle seit Jahren unbestritten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die fehlenden Personal- und Sachkosten in Höhe von 5.300,00 € zur Hälfte zu übernehmen. Für die andere Hälfte sehen wir die Zuständigkeit des Landkreises.

 

3.)      Angesichts der weiteren vom Kirchenkreis aufgeführten Veranstaltungen, hier insbesondere das Projekt „Hilfen für Jugendliche nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern“, der „Aufbau eines regionalen Netzwerkes: Hilfen für Familien in Trennung“ und das Elterntraining „Kinder im Blick“ wird deutlich, dass der Kirchenkreis in erheblichem Umfang sein Angebot erweitert und sinnvoll auf bestehende Projekte abstimmt, und diese mithilfe von Eigenfinanzierungen ausbaut.

 

Da letztgenannte Projekte im Wesentlichen mit Eigenmitteln finanziert sind und nicht zwingend im unmittelbaren Jugendhilfeauftrag stehen bzw. in einigen Bereichen auf bestehende Angebote alternativ verwiesen werden kann (z. B. Elterntrainings, regionales Netzwerk Frühe Hilfen u. a.), ergibt sich für die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine zwingende Notwendigkeit der Mitfinanzierung. Die Projekte stehen damit nicht infrage und bleiben bei positiver Entscheidung über die Punkte 1 und 2 nach Auskunft von Herrn Mengel weiterhin im Angebot.

 

 

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Anlagen

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