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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0251/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 06.11.2011 wird aufgehoben. Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.

 

 

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Bisheriges Verfahren:

Ö  22.09.2011 Planungs- und Bauausschuss

N  04.10.2011 Verwaltungsausschuss

Ö  06.10.2011 Rat der Stadt Celle

Ö  09.11.2011 Ortsrat Garßen

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Garßen

Entfernung zum Stadtzentrum:5,1 km

Größe des Plangebietes:5449 m²

geplante Nutzungen:Mischgebiet

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 06.10.2011 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Antrag der Udo von Bothmer Immobilien GmbH gefasst. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücke 153/5 und 155/4 der Flur 6 in der Gemarkung Garßen geschaffen werden, um einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb mit den zugehörigen Erschließungsanlagen zu errichten.

 

Mit dem Schreiben vom 04.06.2012 hat die Udo von Bothmer Immobilien GmbH ihren Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zurückgezogen. Damit besteht kein Erfordernis mehr zur planungsrechtlichen Steuerung durch Bauleitplanung. Das Bebauungsplanverfahren kann daher eingestellt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Nein

 

 

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Anlagen

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