Beschlussvorlage Ziele - VZ/0262/12
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.07.2012
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2009 wurde durch den Oberbürgermeister am 16.01.2011 gem. § 129 Abs. 1 S.2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2011 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 16.05.2012 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2009 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
im ordentlichen Ergebnis mit-8.570.154,62 €
und
im außerordentlichen Ergebnis mit1.876.272,56 €
Jahresergebnis = Fehlbetrag-6.693.882,06 €
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2009
ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
