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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0262/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a)      den Jahresabschluss 2009 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b)      den Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 6.693.882,06 € auf neue Rechnung vorzutragen

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2009 wurde durch den Oberbürgermeister am 16.01.2011 gem. § 129 Abs. 1 S.2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2011 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 16.05.2012 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2009 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit-8.570.154,62 €

und

im außerordentlichen Ergebnis mit1.876.272,56 €

 

Jahresergebnis = Fehlbetrag-6.693.882,06 €

 

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2009

ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Neben den Aufwendungen für Personal und den Druck des Schlussberichtes 2009 fallen keine weiteren Aufwendungen an.

 

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