Beschlussvorlage - BV/0240/12-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung digitaler Ratsarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.07.2012
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Celle ändert die Geschäftsordnung des Rates (GO) wie folgt (Änderungen in Fettdruck):
§ 1 Abs. 2 GO: „Einberufung des Rates“
Die Ratsmitglieder werden schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief, Telefax oder E-Mail unter Hinweis auf die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Celle. Einzelheiten zur digitalen Ratsarbeit legt der Rat in einer besonderen Richtlinie fest. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.
§ 24 Abs. 1 GO: „Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse“
Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des ersten Teils entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Mitglieder in den Ausschüssen, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören (z. B. die sog. „beratenden Mitglieder“), erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.
§ 25 Abs. 1 GO: „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte“
Für das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Ortsratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören, erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.
§ 18 Abs. 3 GO: „Protokoll des Rates“
Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Ratssitzung zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur gegen die Richtigkeit der Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der Beschlüsse richten. Werden gegen die Fassung des Protokolls Einwendungen erhoben, die sich nicht durch Erklärungen der Protokollführerin oder des Protokollführers, der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters beheben lassen, so entscheidet der Rat.
§ 23 GO: „Protokoll des Verwaltungsausschusses“
Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses zur Verfügung gestellt. Die Protokolle des Verwaltungsausschusses sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.
§ 25 Abs. 2 GO: „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte“
Die Protokolle werden allen Mitgliedern des Ortsrates alsbald nach jeder Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Protokolle über nichtöffentlich beratene Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.
2) Der Rat der Stadt Celle beschließt die Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Fassung vom 06.07.2012.
3) Der Rat der der Stadt Celle fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung gewährt den Ratsmitgliedern einen Investitionskostenzuschuss für die digitale Ratsarbeit mit IPads 2/IPads 3 (WLAN, UMTS zzgl. ITunes-Guthaben) in Höhe von maximal 544,- Euro pro Ratsmitglied.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Beschlussvorlage Nr. BV/0240/12 einstimmig bei einer Enthaltung mit der folgenden Veränderung in Ziffer 3 empfohlen: Ziffer 3) Der Rat der der Stadt Celle fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung gewährt den Ratsmitgliedern einen Investitionskostenzuschuss für die digitale Ratsarbeit mit IPads 2/IPads 3 (WLAN, UMTS zzgl. ITunes-Guthaben) in Höhe von maximal 544,- Euro pro Ratsmitglied.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.2012, TOP 3.1, wurden Fragen zum Versicherungsschutz im Rahmen der Bezuschussung von IPads für die Ratsarbeit problematisiert.
Aus der Dienstbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden kam des Weiteren auch der Wunsch nach einer Ausnahmeregelung von der Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen.
Die noch vorgebrachten Anfragen bzw. Anregungen konnten wie folgt berücksichtigt werden:
In der neuen „Richtlinie für die digitale Ratsarbeit“ ist unter Punkt 2.4 festgehalten, dass kein Versicherungsschutz seitens der Stadt Celle bestehe.
Hierzu konkretisiert die Verwaltung, dass selbst über den Vorstandsbeschluss des Kommunalen Schadenausgleichs über Billigkeitsleistungen für Sachschäden, für den Verlust und die Beschädigung von privaten elektronischen Geräten der in dienstlichem Interesse handelnden Personen kein Ersatz gewährt werden könne.
Als Privateigentum der Ratsmitglieder gehen die IPads jedoch automatisch in die jeweilige private Hausratversicherung über. Der Abschluss einer zusätzlichen Elektronikversicherung wird aus Sicht der Stadt Celle – insbesondere auch wegen des geringen Einzelwertes der Geräte – nicht für sinnvoll erachtet.
Dem Wunsch nach einer Ausnahmeregelung von der Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit wird wie folgt entsprochen: Anstelle des Investitionskostenzuschusses für IPads in Höhe von maximal 544,00 Euro wird den Ratsmitgliedern, die nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen können, eine Druckkostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro/Monat gezahlt. Unterlagen in Papierform werden nicht mehr verschickt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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