Beschlussvorlage - BV/0337/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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13.09.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.09.2012
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Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2011 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 01. Januar 2013 an anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2013 ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur besseren Übersicht der Veränderungen der Gebühren und Beiträge wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2013 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2012 = 2,90 % und 2013 = 2,00 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,20 % für 2012 und von 2,50 % für 2013 kalkuliert worden.
Die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse sind durch die Fehlbeträge der Jahre 2009 und 2010 aufgebraucht. Das Jahr 2011 schloss erneut mit einer Unterdeckung in Höhe von 338.588 € ab. Es wird empfohlen, diesen Betrag in voller Höhe in die Kalkulation 2013 einfließen zu lassen.
Steigende Energie- und Kraftstoffpreise, höhere Personal- und Sachkosten sowie der nach wie vor sinkende Frischwasserverbrauch führten 2011 zu einer Anhebung der Abwassergebühr für 2012 um 9,3 % auf 2,70 €/m³.
Für 2012 wird ein auskömmliches Abrechnungsergebnis erwartet.
Daher wird empfohlen, die Abwassergebühr 2013 bei 2,70 €/m³ zu belassen.
Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Innerhalb der Regelarbeitszeit kann hier die Gebühr konstant bleiben.
Die Grundpauschale außerhalb der Regelarbeitszeit wird wegen steigender Personalkosten je Einsatz 176 € betragen.
Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter können bei den Kleinklär-anlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit erneut gesenkt werden.
Die Stundensätze der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung werden auf Grund steigender Personalkosten entsprechend erhöht.
Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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101,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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