Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0338/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2013 empfiehlt die Verwaltung zur Erreichung kostendeckender Gebühren, die Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter in den Reinigungsklassen I – III anzuheben.

 

Der sehr kalte, schneereiche Winter des Jahres 2010 (Jan./Feb. u. Nov./Dez.) verursachte Winterdienstkosten in bisher nicht gekannter Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro.

 

Im Jahre 2011 wurde die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 hinsichtlich der Reinigungsintervalle in den Reinigungsklassen II und III umgestellt, wobei die Reinigung nach Bedarf erfolgt, d. h. in Klasse II grundsätzlich wöchentlich (mind. 52 Reinigungen im Jahr) und in Klasse III grundsätzlich alle 14 Tage (mind. 26 Reinigungen im Jahr). Vorher galt bei Klasse II 2 x wöchentlich und bei Klasse III 1 x wöchentlich.

Außerdem wurde das zu § 3 der o. g. Verordnung beigefügte Straßenverzeichnis, in dem die von der Stadt Celle zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen, Radwege und Parkspuren) in drei Reinigungsklassen unterteilt sind, geändert.

 

Insbesondere sind etliche Sackgassen und einige sehr schmale Straßen aus der Reinigungsklasse III herausgenommen worden, um abgängige Kehrmaschinen nicht neu beschaffen zu müssen und sozialverträglich ausscheidende Mitarbeiter nicht ersetzen zu brauchen.

Diese Einsparungen führen demzufolge im Jahr 2012 zu einer erwarteten Überdeckung in Höhe von 134.000 €, die vollständig ins Gebührenjahr 2013 einfließen soll.

 

Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011.

Das Wirtschaftsjahr 2011 schloss mit einer Überdeckung von 51.595 € ab, die ebenfalls in die Gebühr 2013 in voller Höhe eingerechnet werden soll.

 

Für die Berechnung durchschnittlicher Winterdienstkosten wird in diesem Jahr erstmalig wegen vereinzelter, besonders starker Winter der Durchschnitt der letzten 10 Jahre und nicht mehr der der letzten 5 Jahre ermittelt, um solche Kostenspitzen besser auffangen zu können.

Die Winterdienstkosten der Jahre 2002 bis 2011 betragen im Mittel 505.250 € für das Gebührenjahr 2013.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2013 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2012 = 2,90 % und 2013 = 2,00 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,20 % für 2012 und von 2,50 % für 2013 kalkuliert worden.

 

Nach derzeitiger Sachlage und den Bestimmungen des NKAG ist eine Anhebung der Gebührensätze unvermeidbar.

Inwieweit die Gebührensätze in den folgenden Jahren gesenkt werden können, hängt von den künftigen Winterdienstkosten ab.

 

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...