Mitteilungsvorlage - MV/0325/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 02 Grundsatzangelegenheiten, Organisation und Statistik
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
|
Anhörung
|
|
|
|
12.09.2012
|
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG vom 01.01.2011) verpflichtet alle öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Die Aufgaben aus dem Gleichstellungsplan bestehen darin, für seine Geltungsdauer von drei Jahren Ziele und Maßnahmen festzulegen, um in den Handlungsfeldern Abbau von Unterrepräsentanzen und Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit Fortschritte zu erzielen.
Der Gleichstellungsplan ist ein internes Instrument der Personalentwicklung, die festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei anstehenden Personalmaßnahmen (Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragungen höherwertiger Tätigkeit) beachtet werden.
Der anliegende Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Celle für die Jahre 2012 - 2014 wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Personalrates sowie der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Er wurde allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben.
Das Gesetz verzichtet auf eine externe Kontrolle der Planaufstellung und Zielerreichung, verlangt aber eine Transparenz gegenüber den eigenen Beschäftigten. Nach Ablauf seiner Geltungsdauer werden die Ergebnisse ermittelt. Es wird festgestellt, inwieweit sich die Unterrepräsentanz verringert hat und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit verbessert wurde. Spätestens sechs Monate nach Ablauf seiner Geltungsdauer sind die Ergebnisse intern bekannt zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
277,1 kB
|
