Beschlussvorlage - BV/0120/05
Grunddaten
- Betreff:
-
65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Schaperkrug"- Entwurf und öffentliche Auslegung (§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Zuständigkeit:
- (Werwarth)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.06.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bisherige Behandlung:
Ortsrat Altencelle14.02.2005
Sachverhalt
Lage des Plangebietes:Altencelle
Größe des Plangebietes:ca. 1,1 ha
jetzige Darstellung:Gewerbliche Baufläche
geplante Darstellung:Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“
Der Geltungsbereich der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle umfasst die Flurstücke 87/38 und 87/47 der Gemarkung Altencelle; Flur 4. Das Gelände befindet im Ortsteil Altencelle zwischen der B 214 - Braunschweiger Heerstraße und dem Lückenweg.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt stellt den o. g. Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche dar. Der aus dieser Darstellung entwickelte Bebauungsplan Nr. 2 Ace weist für diesen Bereich seinerseits ein Industriegebiet (GI) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1962 aus. Diese Festsetzung des Bebauungsplanes hat zur Folge, dass im Plangebiet auch Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, die u. a. Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO hier insbesondere in der Fassung von 1990 haben können.
Um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen und zur Erhaltung der Innenstadt als zentralem Versorgungsbereich beizutragen, hat die Stadt Celle 1984 Beschlüsse zur Einleitung von Änderungsverfahren für alle Bebauungspläne gefasst, denen die Baunutzungsverordnung in den Fassungen von 1962 und 1968 zugrunde lag. Die Änderungsverfahren wurden nach und nach durchgeführt, die Priorität der einzelnen Verfahren richtete sich dabei nach der jeweiligen Dringlichkeit, die sich aus Entwicklung des Einzelhandels in den Plangebieten ergab.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Einzelhandels besteht nun auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace eine Dringlichkeit, die Zulässigkeit von Einzelhandelseinrichtungen konkret zu regeln. Die parallele Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplan dient vor diesem Hintergrund zum einen zur Erlangung von Planungssicherheit im Hinblick auf einen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungsplanes und zum anderen zur konsequenten Umsetzung des mit Hilfe der oben genannten Planänderungen verfolgten Ziels der Steuerung großflächigen Einzelhandels.
Das bisherige und parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 2 Ace 1. Änderung wird nach einer Erweiterung des Geltungsbereiches unter der Bezeichnung BPlan Nr. 23 Ace „Schaperkrug“ durchgeführt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23. Ace ist der Ausschluss von Nutzungen, die schädliche Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung verursachen. Zugleich sollen die auf dem Grundstück Lückenweg 2 ansässigen Einzelhandelsbetriebe einschließlich ihrer Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich abgesichert werden.
Mit dieser Zielsetzung wurden die folgenden Verfahrensschritte zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle durchgeführt: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 07. bis 22.02.2005 statt. Eine erste Ortsratsanhörung erfolgte am 14.02.2005.
Die Beteiligung von achtzehn Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 25.04. bis 02.06.2005. Von den zehn fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen enthielt keine der Stellungnahmen Anregungen oder Hinweise mit Relevanz für das Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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55,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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