Beschlussvorlage - BV/0121/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 23 Ace der Stadt Celle "Schaperkrug"- Entwurf und öffentliche Auslegung (§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Zuständigkeit:
- (Werwarth)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.06.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bisherige Behandlung:
Planungs- und Bauausschuss22.01.2004
Verwaltungsausschuss03.02.2004
Rat09.02.2004
Ortsrat Altencelle14.02.2005
Sachverhalt
Lage des Plangebietes:Altencelle, Hans-Heinrich-Warnke-Straße
Größe des Plangebietes:ca. 9 ha
jetzige Festsetzungen:Industriegebiet
geplante Festsetzungen:Gewerbegebiete (tlw. eingeschränkt) sowie
Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“
Der bislang gültige Bebauungsplan Nr. 2 Ace „Schaperkrug“ weist „Industriegebiet“ (GI) nach der Baunutzungsverordnung in der Fassung von 1962 aus. Danach sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit größeren Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung (also Betriebe nach § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung von 1990) zulässig.
Der Verordnungsgeber hat in späteren Änderungen der Baunutzungsverordnung geregelt, dass derartige Einrichtungen nur noch in Kern- und Sondergebieten zulässig sind. Für das Plangebiet sind diese Regelungen jedoch nicht anwendbar, weil der Verordnungsgeber die Fassung von 1962 nicht aufgehoben hat und sie demzufolge im Plangebiet nach wie vor anzuwenden ist.
Der Rat der Stadt Celle fasste 1984 Änderungsbeschlüsse für alle Bebauungspläne im Stadtgebiet mit Gewerbe- bzw. Industriegebietsfestsetzungen, bei denen die Baunutzungsverordnung in einer älteren Fassung als der von 1977 anzuwenden war. Dazu gehörte auch der Bebauungsplan Nr. 2 Ace. Ziel war, die Ansiedlung von Einkaufseinrichtungen bestimmter Größenordnung außerhalb der Kernstadt steuern zu können, damit keine Einkaufszentren entstehen, die die zentralen Funktionen der Innenstadt gefährden. In einem erneuten Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace hat der Rat der Stadt Celle am 05.02.2004 die Ziele der Planung aktualisiert: Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace ist der Ausschluss von Nutzungen, die Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung haben. Zugleich sollen die auf dem Grundstück Lückenweg 2 ansässigen Einzelhandelsbetriebe einschließlich ihrer Erweiterungsmöglichkeiten abgesichert werden.
Ein weiteres Ziel der Planung ist die Festsetzung von Nutzungsarten, die eine möglichst geringe Konfliktträchtigkeit mit den Wohnnutzungen im Umfeld des Plangebietes beinhalten und zugleich die im Gebiet ansässigen Betriebe sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht gefährden.
Mit diesen Zielsetzungen wurden die ersten Verfahrensschritte zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace durchgeführt: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 07. bis 22.02.2005 statt. Eine erste Ortsratsanhörung erfolgte am 14.02.2005. Ergebnis dieser Verfahrensschritte war die Erweiterung des Planbereiches um eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 5e Ace, so dass das Verfahren nicht mehr als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace bezeichnet werden kann. Das Verfahren wird daher als Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Ace mit Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ace und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5e Ace fortgeführt. Eine Änderung der Ziele der Bauleitplanung ist mit dieser Verfahrensumstellung nicht verbunden.
Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 25.04. bis 02.06.2005. Von den zehn fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen enthielten vier Stellungnahmen Anregungen und Hinweise. Diese wurden von der Verwaltung geprüft und teilweise im Planentwurf bzw. in der Begründung berücksichtigt. Eine tabellarische Auflistung der vier relevanten Stellungnahmen einschließlich deren Bewertung durch die Verwaltung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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561,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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396,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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124,1 kB
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