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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0348/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

 

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Sachverhalt:

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Gelände der Heidekaserne“ befindet sich unter anderem noch ein freies Baufeld an der Kreuzung 77er Straße / Wehlstraße. Bisher entwickelte sich das Gelände der ehemaligen Heidekaserne unter relativ engen Nutzungs- und Gestaltungsvorgaben zu einem Gebiet für Wohnen und Seniorenbetreuung. Auf dem unbebauten Baufeld konnte bisher kein Bauvorhaben realisiert werden. Ein privater Betreiber hat nun in Absprache mit der Stadtverwaltung Pläne zum Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit integrierten Wohnungen erarbeitet. Dieses Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 113, sodass eine Änderung des Plans oder die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan notwendig wird. Da der Markt zukünftig den Eingang in das Quartier der ehem. Heidekaserne bildet, soll sich der Markt in seiner Bauweise und den übrigen Nutzungen in das Gebiet einfügen und eine hohe städtebauliche Qualität aufweisen. Die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhändlers hat, neben positiven Auswirkungen auf die Versorgung im Nahbereich, auch Einfluss auf den Einzelhandel im weiteren Umfeld. Im bestehenden Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept (EZK) ist der Standort 77er Straße nicht untersucht worden. Aus diesem Grund wurde eine Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in Auftrag gegeben.

In seiner Sitzung vom 05.07.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beraten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Lebensmittelmarkt mit integrierten Wohnungen am Standort 77er Straße / Wehlstraße geschaffen werden.

Bestehende oder geplante Projekte in der Altstadt unterliegen verschiedenen Wechselwirkungen mit dem geplanten großflächigen Lebensmittelmarkt in Innenstadtnähe. Ziel der Stadtentwicklung ist es, die Altstadt im Bereich Einzelhandel weiterzuentwickeln und zu stärken. Immobilien, die für Geschäfte mit höherem Flächenbedarf genutzt werden können, sind in der Altstadt unterrepräsentiert. Zu den wenigen Grundstücken, die für größere Einzelhandelsprojekte zur Verfügung stehen, zählen der derzeitige Standort der Feuerwache und ein durch die Karstadt AG genutztes Objekt in der Bergstraße. Um die Planungen für diese in der Altstadt gelegenen Grundstücke nicht zu erschweren,  hat der Ausschuss in der genannten Sitzung die Verwaltung gebeten, Investoren und Projektentwickler zur Vorstellung ihrer Projekte aufzufordern. Daraufhin wurden von der Verwaltung die bekannten Investoren angeschrieben, die sich in der Vergangenheit mit den in Rede stehenden Grundstücken befasst haben, und um die Abgabe von Unterlagen für die Konzepte gebeten.

Während der Frist zur Abgabe der Planunterlagen baten auch Investoren um Teilnahme an der Vorstellung, die zuvor nicht der Stadtverwaltung gegenüber ihr Interesse für eine Projektentwicklung gezeigt hatten.  Einige der angeschriebenen Investoren verzichten auf die Präsentation ihrer Planungen aus verschiedenen Gründen. Insgesamt haben sieben  Investoren ihr Interesse geäußert und ihre Planunterlagen in der gegebenen Frist eingereicht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen hat nun jeder teilnehmende Investor oder Planer maximal 10 min. Zeit, um seine Planungen vorzustellen und zu erläutern. Anschließend soll durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen eine Entscheidung über die vorgestellten Projekte getroffen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-       personeller Betreuungsaufwand

 

 

 

 

 

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