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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0298/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die noch offenen Punkte 3 und 7 des Antrages Nr. 42/2010 werden als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

Der Antrag Nr. 042-2010 der CDU-Ratsfraktion vom 19.04.2010 ist mit der Vorlage 0214-2012 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in seiner Sitzung am 05.07.2012 als erledigt betrachtet worden, mit Ausnahme der Punkte 3 und 7. Diese sollen, so auch im Protokoll der Ausschusssitzung festgehalten, in einer eigenen Beschlussvorlage in der nachfolgenden Ratssitzung behandelt werden. Das vorliegende Dokument hat genau dies zum Inhalt.

 

zu Nr. 3 des Antrages 042-2010:

 

Ein Blockheizkraftwerk kann auch in der Altstadt die Versorgung von mehreren Immobilien übernehmen.

Dabei kann ein sogenannter Anschluss- und Benutzungszwang eines BHKW oder einer anderen zentralen (Gemeinschafts-)Energieversorgung, z. B. Erd- oder Solarwärmeanlage, nur über eine eigenständige, vom Rat der Stadt Celle zu beschließende, örtlich begrenzte Satzung nach § 13 NKomVG erlassen werden. Diese Regelungsmöglichkeiten sind eher für Neubaugebiete gedacht, in der Altstadt wäre eine zwangsmäßige Aufgabe der bisherigen Energieversorgung wenig praktikabel. Freiwillige Modelle sind natürlich weiterhin denkbar (s. u).

Auch als Festsetzung in einem Bebauungsplan ist ein BHKW möglich. Eine zentrale Anlage müsste auf einer eigenständigen Fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; „Fläche für Versorgungsanlage“ mit der Zweckbestimmung „Kraft-Wärme-Kopplung“) festgesetzt werden. Das zugehörige Wärmenetz und die Abnahme der Wärme würden in einem Neubaugebiet über die Grundstücks-Kaufverträge geregelt, in bereits bebauten Gebieten wie der Altstadt wäre hierfür wiederum eine eigene Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich.

In einem Bebauungsplan können neuerdings auch dezentrale Energie-Erzeugungsanlagen, also pro Gebäude/Nutzungseinheit, festgeschrieben werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB), womit vor allem Solar-, Erdwärme-, und BHKW-Anlagen gemeint sind. Jedoch kann nicht die tatsächliche Benutzung der Anlagen im Bebauungsplan vorgeschrieben werden, das geht nur über das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz. Auch diese Regelungen sind eher für Neubaugebiete gedacht. Die Situation ist vergleichbar mit der Förderung von barrierefreien Wohnungen. Obwohl allgemein gewünscht, ist die Umsetzung letztlich den privaten Eigentümern vorbehalten und wird durch öffentlich geförderte Darlehen unterstützt.

 

Vielmehr bieten sich in der Altstadt freiwillige Lösungen für eine umweltschonende Wärme/Kälteversorgung der Gebäude an. Dafür sind verschiedene Modelle möglich:

a) Ein Privateigentümer errichtet und betreibt ein eigenes BHKW zur Versorgung seiner Immobilie. Nachbarn können sich anschließen. Als Initiatoren bieten sich insbesondere größere Nutzungseinheiten wie Warenhäuser, Verwaltungseinrichtungen oder beispielsweise das OLG an.

b) Auf Initiative eines oder mehrerer Privateigentümer wird eine Energiegenossenschaft gegründet mit dem Zweck, ein Gemeinschafts-BHKW mit Wärmenetz zu errichten und zu betreiben.

c) Ein oder mehrere Privateigentümer treten an einen Energieversorger bzw. –dienstleister heran, der dann ein BHKW mit Wärmenetz errichtet und betreibt.

d) Ein Energieversorger bzw. –dienstleister tritt von sich aus an einen oder mehrere Immobilieneigentümer heran und setzt dann die Versorgung um.

Natürlich sind Varianten und Mischformen dieser Modelle denkbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bisher keine Leitungsinfrastruktur für die Fernwärmeverteilung in der Altstadt vorhanden ist. Die Verwaltung empfiehlt die Nutzung alternativer Energien nicht durch rechtliche Vorgaben zu fordern, sondern die Eigeninitiative der Eigentümer zu unterstützen.

 

zu Nr. 7 des Antrages 042-2010:

 

In Anbetracht des hohen Wohn- und Freizeitwertes Celles ist die Idee, in anderen Städten für Celle als Alterswohnsitz zu werben, war auf den ersten Blick eine denkbare Variante.

Aktuell gibt es allerdings im Wohnungsbestand der Innenstadt nur einen geringen Anteil von altersgerechten, barrierearmen oder gar barrierefreien Gebäuden.

Insofern können Maßnahmen zur zielgruppengerechten Ansprache erst dann aufgegriffen und entsprechende Ressourcen vorgesehen werden, wenn sich die Stadt Celle in der Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes auf einem guten Weg befindet. Hier sei neben der Altstadtsanierung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vor allem die Allerinsel zu nennen. In beiden Gebieten können in den nächsten Jahren, auch mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung und unter Wahrung der jeweiligen Sanierungsziele, gute Beispiele altersgerechten Wohnens entstehen.

Im Rahmen eines Stadtmarketing- und Vermarktungskonzeptes ist aber vorab zu prüfen, inwieweit zielgruppenbezogene Werbung, beispielsweise für Seniorinnen und Senioren, bevorzugt über die beteiligten Immobilien- und Entwicklungsgesellschaften geleistet werden kann. Dieses ist vom Fachdienst Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Ausrichtung der Stadt auf Seniorinnen und Senioren in Konkurrenz zu anderen Zielen der Stadtentwicklung steht, was von den Antragstellern mit bedacht werden muss.

 

Wir haben als Stadt zum Markenzeichen unsere Familienfreundlichkeit gemacht. Wir wollen eine junge und aufstrebende Stadt sein und neben dem Fachwerk unsere weltweit führende moderne Technik wie z. B. Geothermie vermarkten. Das Image, dass mit einer Werbeaktion für Seniorinnen und Senioren verbunden ist, lässt den Schluss auf modern, offen und Zukunftsgewandt nicht unbedingt zu.

 

Die Verwaltung versucht deshalb gegenwärtig Maßnahmen zu entwickeln, mit denen junge Familien und die rd. 17.000 Einpendler angesprochen werden sollen, um in Celle ihren Wohnsitz zu nehmen.

 

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Anlagen

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