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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0331/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

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Sachverhalt:

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2013 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2013 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2013 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2012 = 2,90 % und 2013 = 2,00 %) zu Grunde.

Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten beträgt wie in den Vorjahren 57 % und beeinflusst wesentlich die Kosten für die Pflege der Friedhofsanlagen. Im Jahre 2010 betrug der Anteil noch 65 %.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,20 % für 2012 und von 2,50 % für 2013 kalkuliert worden.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren stagnieren auf Grund des seit Jahren beobachteten und nach wie vor ungebrochenen Trends zu kleineren Gräbern.

Der Pflegeaufwand dieser nicht mehr für Bestattungen benötigten Freiflächen zur Erhaltung eines gepflegtes Gesamtbild wird daher in der Position „Öffentliches Grün“ ausgewiesen und ist somit nicht Bestandteil der Gebührenermittlung, sondern wird gebührenneutral im allgemeinen Haushalt finanziert.

 

Bei den Grabplatzgebühren ist in fünf Tarifpositionen eine geringe Gebührenerhöhung unvermeidbar. Diese resultieren aus den gärtnerischen Dienstleistungen, die mit diesen Angeboten verknüpft sind.

Im reinen Dienstleistungsbereich, hier den Ziff. 3.11 - 3.53 sowie 3.71 und 3.72 des Gebührentarifes zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung, bedarf es ebenfalls der Gebührenanhebung.

 

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Anlagen

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